Trügerische Sicherheit

28. November 2007, 15:58:03

Ich wusste, dass man am Geldautomaten die ec-Kartendaten und die PIN auslesen kann. (Bilder von den Lesegeräten) (Update: Am 14. Dezember 2007 veröffentlicht heise-security eine ausführliche Schilderung von Manipulationen an ec-Geräten - je mehr Öffentlichkeit, desto größer die Hoffnung auf eine Anpassung der Rechtsprechung!)

Ich wusste auch, dass das Online-Banking nicht so sicher ist, wie wir das gerne hätten.

Insofern ist es keine Überraschung, dass man auch ein Bezahlsystem überlisten kann, das mit dem Fingerabdruck funktioniert. Das ARD-Magazin plusminus zeigt in einem kurzen Film, wie man mit einem fremden Fingerabdruck bezahlen kann. Die “technischen” Details gibt’s beim Chaos Computer Club.

Das Ganze ist nicht nur strafrechtlich relevant: Schließlich will der Geschädigte sein Geld zurück. Wenn der Schaden auf Verschulden der Bank beruht, oder auf einer grundlegenden Unsicherheit des Systems, dann kann er sich an die Bank oder den Systemanbieter wenden. Allerdings muss er dann nachweisen, dass er Opfer solcher Machenschaften geworden ist.

Im Fall der ec-Karten hat der BGH 2004 entschieden, dass bei einer Abhebung mit Eingabe der PIN der Anscheinsbeweis dafür spreche, dass die PIN mit der ec-Karte zusammen geklaut worden sein muss. Wenn der Kunde so doof war, diese gemeinsam aufzubewahren: Sein Pech. Da braucht man sehr viel Glück, um sein Geld trotzdem wieder zu bekommen, z.B. ein Alibi. Das gilt allerdings für den damaligen technischen Wissensstand. Bei geschicktem Vortrag könnte ein Anwalt heute ein günstigeres Urteil erwirken.

Ähnlich ist das mit den Fingerabdrücken: Auch hier könnte man im Wege des Anscheinsbeweises davon ausgehen, dass der Einkäufer der Kontoinhaber selbst gewesen ist. Dass die Fälschungsanfälligkeit so frühzeitig bekannt ist, könnte entsprechende Gerichtsverfahren beeinflussen und künftigen Opfern helfen, ihr Geld wieder zu bekommen.

Interessant ist die Info auch in Bezug auf die Relevanz der Fingerabdrücke im Pass und künftig im Personalausweis.

Justitia dealt

10. September 2007, 07:36:39

Bild von einer Waage

Und Deutschlandradio Kultur berichtet darüber.

Heute abend um 19:30 geht es um die Vor- und Nachteile des Dealens im Strafverfahren und die Ankündigung lässt auf eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema hoffen.

Entwurf des BKA-Gesetzes veröffentlicht

2. September 2007, 21:28:03

Nein, noch nicht offiziell, aber dem Chaos Computer Club wurde ein Exemplar zugespielt, das sie natürlich prompt veröffentlicht haben. Ich habe es mir noch nicht angeguckt.

Sehr wichtig finde ich aber auch die vom CCC verlinkte Zeitungsmeldung, nach der ein BND-Mitarbeiter die E-Mails des Liebhabers seiner Frau überwacht hat.

Kleiner Tipp: Bei Thunderbird ist das Plugin “Enigmail” ganz fix installiert, man kann dann unter “OpenPGP” im “Keymanager” sich einen Schlüssel generieren lassen (”generate key”). Den teilt man der/dem Liebsten in einer vertraulichen Stunde mit, und jedenfalls für Liebesabenteuer reicht das dann.

Kohle tanken

22. Mai 2007, 12:18:42

Ich hab heute schon wieder eine Mail gekriegt, dass ich mich auf irgend einer Internetseite angemeldet hätte und jetzt ganz viel Geld zahlen soll. Für den Fall, dass ich ein falsches Geburtsdatum angegeben hätte, wird mir mit Strafanzeige gedroht.
Da ich mich nirgends angemeldet habe, haben die auch nicht meine tatsächliche Adresse.

Ich habe an den Anwalt geschrieben:

“Bitte reichen Sie eine Vollmacht im Original ein.
Frist: 2 Wochen.
Sollten Sie eine Original-Vollmacht nicht vorweisen können, werde ich
Strafanzeige erstatten.”

Und weil’s so schön war gleich noch an die Rechtsanwaltskammer Oldenburg:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

ich leite Ihnen untenstehende E-Mail weiter, die ich heute erhalten habe.
Ich versichere, dass ich volljährig bin.
Ich versichere, dass ich mich nicht bei P2P angemeldet habe.

Ich glaube nicht, dass Herr Tank auf legalem Wege eine Zuordnung einer IP zu meiner E-Mail-Adresse(!!!) herstellen konnte.
Ich glaube, dass Herr Tank den Sachverhalt erfunden hat. Bei spamartiger Versendung der Mail werden sich genügend Menschen finden, die sich einschüchtern lassen und das Geld vorsichtshalber bezahlen.

Bitte überprüfen Sie, wem die angegebene Bankverbindung gehört, um herauszufinden, ob der Täter tatsächlich Ihr Mitglied Herr Tank ist, oder ob zwischen Kontoinhaber und Herrn Tank eine Verbindung besteht. Immerhin ist die E-Mail vom Server des Herrn Tank versendet worden.

Bitte teilen Sie mir mit, ob endlich Maßnahmen gegen Herrn Tank ergriffen worden sind.

Mit freundlichen Grüßen”

 

Anmerkungen:

Die Absenderadresse ist ungültig, man muss an mahnung@forderungseinzug.de schreiben.

Herr Tank schreibt: “Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.” Das kann er schreiben. Unter Anwälten ist es üblich, das dann auch zu glauben. Aber niemand muss das glauben.

Ich will die Vollmacht im Original, das heißt, auf Papier. Dazu muss er erst mal meine Adresse rauskriegen. Weil ich mich nicht angemeldet habe und auch nicht im Telefonbuch stehe, wird ihm das schwer fallen.

Strafanzeige androhen kann jeder, ich auch. (Hier wird wohl § 263 StGB zu prüfen sein, das wäre Betrug.)

Die Oldenburger Anwaltskammer ist zuständig für den Typen. Sie kann ihm z.B. die Zulassung entziehen. Da solche Leute peinlich sind für den ganzen Berufsstand der Rechtsanwälte bleibt zu hoffen, dass sie das auch bald tut.

Ich soll mich am 9.04.2007 um 14:51 Uhr auf der Internetseite
P2P-heute.com mit der IP: 217.262.189.79. angemeldet haben. Würde mich interessieren, ob er bei allen Betroffenen dieselbe IP angibt!

Die Staatsanwaltschaft kann rauskriegen, welche IP zu einem bestimmten Zeitpunkt einem bestimmten Telefonanschluss zugeordnet war. Wenn der Telefonanschluss einem Internetcafé gehört, gibt es keine Chance, auf eine bestimmte Person zu schließen. Selbst wenn die IP auf meine Wohnung verweisen würde, und selbst wenn er nachweisen könnte, dass ich die einzige wäre, die von dort aus jemals ins Internet geht: WOHER HAT ER MEINE E-MAIL-ADRESSE??? Ich vermute: Von einem Spamversand-Adressenhändler.

Wenn er 10.000 Mails rausschickt (und sowas ist nicht teuer, er muss ja nicht mal Porto zahlen) und nur 10% der Leute tatsächlich mal auf der Seite waren, oder sich nicht mehr sicher sind, dann sind das immer noch 1.000 verunsicherte Menschen. Wenn von diesen Verunsicherten nur 10% zahlen, dann sind das immer noch 100 Menschen, die 452 Euro für Schmidtleins und 186 Euro an Herrn Tank zahlen. 638 € x 100 = 63.800 €. Hübsches Sümmchen.

Bei der letzten Welle dieser Art hat Herr Tank noch behauptet, sein Server sei gehackt worden und er hätte die Mails nicht selbst abgeschickt. Wie oft soll diese Ausrede noch ziehen? Ist er nicht verpflichtet, seinen Server zu schützen?

Ihr könnt alle Teile dieses Textes kopieren und verwenden. Bei Veröffentlichung wäre eine Quellenangabe (am besten ein Link) nett. Bitte achtet darauf, dass Ihr keine Tatsachen behauptet, die Ihr nicht belegen könnt!

Update: Jetzt kamen noch zwei Mails: Am selben Tag um dieselbe Uhrzeit habe ich mich außerdem angemeldet mit der IP 217.391.542.23 und mit der IP 217.256.674.77. Wow, ich scheine voll der Virtuose zu sein mit unterschiedlichen Rechnern, unterschiedlichen Internetanschlüssen und doch dreimal in derselben Minute. Das muss mir erst mal einer nachmachen.

Update: Heute kam noch die 217.600.746.06 dazu.

Mehr zum Thema: 123simsen.com, Rechnung enthält Virus und Kohle tanken.

Klare Worte

8. Mai 2007, 21:46:58

Foto von einer Demo gegen den Irak-Krieg
Foto: Igelball, Lizenz: GNU

finden die Funktionäre von Anwälten, Ärzten und Journalisten:

“Wenn hier versucht wird, im Alltag der Kriminalitätsprävention, der Strafverfolgung und des Staatsschutzes zum Teil als lästig empfundene Teile des Rechtsstaates zu minimieren oder ganz abzuschaffen, mag das menschlich verständlich sein, ist aber vor dem Hintergrund der Selbstprivilegierung der Politik und in Anbetracht des “Restfeigenblattes” bei der Strafverteidigung eher schändlich zu nennen.”

(Hervorhebung von mir)

Die Erklärung bezieht sich auf den Entwurf eines Telekommunikationsüberwachungsgesetzes. Mit diesem soll die vom BGH vorläufig für unzulässig erklärte Online-Durchsuchung (Stichwort Bundestrojaner) auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Außerdem soll die Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden und bei alle dem bleiben Schweigepflichten von Anwälten und Ärzten auf der Strecke. Denn auch wenn die Telefonate (noch) nicht abgehört werden, wird immerhin für ein halbes Jahr gespeichert, dass Du gerade eben beim Arzt für Geschlechtskrankheiten angerufen hast. Und letzte Woche, als Du mit dem Handy von der Demo aus den Anwalt angerufen hast - tja, da wurde nicht nur seine Nummer gespeichert, sondern auch Dein ungefährer Standort. Du solltest hoffen, dass, die Demo friedlich geblieben ist. Und vorsichtshalber solltest Du in Zukunft nicht mehr demonstrieren gehen…

Und dass ist das, was die Anwälte meinen, wenn sie ihre Angst äußern dass der Rechtsstaat vor die Hunde gehen könnte. Sag nicht, dass könne nicht passieren. Das ist schon mal passiert in Deutschland.

Und nicht nur der Staat ist ein gefährlicher Verwalter von Daten. Auch seine Mitarbeiter sind nur Menschen und können bestochen werden. Von Erpressern, Arbeitgebern, Vermietern und eifersüchtigen Ehepartnern. Denn sie alle wollen diese Infos haben, die da gespeichert werden sollen.

Update: Zum Thema “Selbstprivilegierung der Politik”: Politiker-Handhelds sollen jetzt besonders gut verschlüsselt werden. Aha.
(via)

Heiß gekocht und kalt gegessen

21. April 2007, 11:49:34

Mein Senf zu Innenminister Schäubles Aussage, dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr Wurst ist.

Die Unschuldsvermutung ist Teil des Rechtsstaatsprinzips und gilt im Strafrecht.

In der Gefahrenabwehr gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Gemeinsamkeiten: Beide sind Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.

Unterschiede:

  • Die Unschuldsvermutung gilt ausschließlich im Strafrecht.
    In der Gefahrenabwehr gibt es keine Unschuldsvermutung.
  • Gefahrenabwehr findet dann statt, wenn eine Gefahr besteht. Beispiel: Ein Baum ragt gefährlich auf die Straße und könnte umstürzen und jemanden verletzen.
    Strafrecht findet hinterher statt, wenn z.B. ein Mörder verurteilt wird.
  • Die Unschuldsvermutung ist unverrückbar und gilt für alle. Deshalb schreiben Zeitungen noch während des Prozesses vom “mutmaßlichen” Täter.
    Das Verhältnismäßigkeitsprinzip dagegen ist relativ. Es werden zwei Dinge ins Verhältnis gesetzt und abgewogen. Der Baum kann jemanden verletzen, das ist schlimm. Aber der Baum gehört jemandem, und der will nicht, dass sein Eigentum beschädigt wird. Was ist schlimmer: Die Gefahr, dass durch den Baum jemand verletzt wird, oder die Beschädigung des Eigentums?
    Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme (z.B. Baum absägen) ist kompliziert und ausgefeilt. Dazu gehört auch die Prüfung, ob es ein milderes Mittel gibt. Z.B. den Eigentümer anrufen, damit er selbst entscheiden kann, was mit seinem Baum geschehen soll.

Wenn also Innenminister Schäuble sagt, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht für die Gefahrenabwehr gelten könne, verstößt er damit nicht gegen das Recht.

Deshalb kann es jederzeit passieren, dass Unschuldige in in den Verdacht geraten, gefährlich zu sein und dass dann auch gegen diese Unschuldigen vorgegangen wird.
Dann kann ihr Baum abgesägt werden, oder ihr Geschäft geschädigt werden, sie können ausländischen Folterknechten überlassen werden, manchmal werden sie auch erschossen.

Orwell’s Shoppe [via] zeigt humorvoll auf, wo die Gefahren für Unschuldige liegen und war der eigentliche Anlass für dieses Posting.

Rechnung enthält Virus

13. April 2007, 10:53:18

Viel Ärger hat man mit den Gebrüdern Schmidtlein und ihren unsauberen Geschäftspraktiken. Sie betreiben Abzock-Websites wie 123simsen.com, Fabrikverkauf-heute.com und - was ich besonders perfide finde, lehrstellen.com

Allen diesen Seiten war bis vor kurzem gemeinsam, dass dort Kostenloses angeboten wurde, in den AGB (unwirksam!) dann doch was von Kosten stand, und viele (unberechtigte!) Rechnungen verschickt wurden. Es ist die alte Rechnung “Wenn nur jeder Zehnte bezahlt…”.
Hier müssen große Mengen an Rechnungen/Mahnungen rausgehen, wenn Udo Vetter schon letzten Sommer von 1200 Anzeigen berichten konnte. Auf seinen Artikel hat er über siebenhundert Kommentare bekommen. Wir stellen uns also vor, die Schmidtleins und ihr Rechtsanwalt Olaf Tank haben 1 Million unberechtigter Rechnungen/Mahnungen rausgeschickt. Jeder Zehnte, der bezahlt, das sind immer noch 100.000 Leute. Die geforderten Summen reichen von 100 bis 900 Euro. Selbst bei der kleinsten Summe (100 Euro) kommen bei 100.000 Leuten noch 10 Millionen Euro raus. Die sind zu dritt, da wird bei vorsichtiger Schätzung jeder von den dreien dreifacher Millionär.

Nachdem erst kürzlich ein ähnlicher Anbieter (u.a. lebensprognose.com) zum Schwarzen Schaf des Jahres 2007 gekürt wurde, nun auch das noch: Spam mit Absender Olaf Tank. Es wird auf eine angeblich signierte pdf-Rechnung hingewiesen, die allerdings laut Verbraucherzentrale einen Trojaner enthält, also einen besonders üblen Virus.

Dass es sich hier tatsächlich um Spam handelt, kann ich bestätigen: Ich habe gestern drei E-Mails an verschiedene E-Mail-Adressen bekommen, die alle behaupten, ich sei am 29.07.006 um 14.33 Uhr mit der IP-Adresse 217.981.869.24 auf einer Seite gewesen, die ich gar nicht kenne.

Viele lassen sich von sowas einschüchtern, deshalb zur Erinnerung: Der Internetprovider darf die IP-Adresse höchstens so lange aufbewahren, bis die Rechnung bezahlt ist. Es ist geplant, dass die Provider verpflichtet werden sollen, die IP-Adressen aufzubewahren, und zwar für sechs Monate (sogenannte Vorratsdatenspeicherung). Das ist aber noch nicht erlaubt!!!

BTW gegen die Vorratsdatenspeicherung wird morgen in Frankfurt am Main demonstriert! (vgl. Banner oben auf der Seite)

Mehr zum Thema: 123simsen.com, Kohle tanken und Mal wieder: Internetbetrug.

Danke, BGH!

15. März 2007, 20:04:58

Durchgestrichenes Hakenkreuz

Weil’s jetzt erlaubt ist.

Obwohl das mit gesundem Menschenverstand auch schon früher gegangen wäre.

Quo vadis Stafvollzug?

27. Februar 2007, 08:33:00

Wo geht er hin, der Strafvollzug? Geht er überhaupt irgendwo hin? Jedenfalls sollte er wohl irgendwo hingehen, denn so kann es nicht weiter gehen:

  • Im Sommer 2005 wurden in der JVA Weiterstadt zwei Untersuchungshäftlinge tot aufgefunden. Vermutlich hat der einen den anderen stranguliert und sich dann selbst getötet. (Quelle)
  • Im Mai letzten Jahres wurde in der JVA Darmstadt ein Mann während des Hofganges erstochen. (Quelle)
  • Letzten Herbst wurde in Siegburg ein jugendlicher Häftling vergewaltigt und über mindestens zwölf Stunden hinweg zu Tode gefoltert. (Quelle)
  • Am 8. Februar 2007 verurteilte das Landgericht Osnabrück den Staat, einem Untersuchungshäftling Entschädigung zu zahlen, weil die Haftbedingungen seine Menschenwürde verletzt haben.

Heute wird gegen einen Jugendlichen verhandelt, der nach der Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofes Amok gelaufen sein soll. Er saß neun Monate in Untersuchungshaft, bis jetzt die Verhandlung beginnt. (Quelle) Was er da wohl erlebt hat?

Nur zur Erinnerung: Die Unschuldsvermutung ist Ausfluss* und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips. Warum also muss die Untersuchungshaft so lange dauern? Und kann man nicht besser für die Sicherheit von Gefangenen sorgen, die dem Staat auf Gedeih und (wortwörtlich!) Verderb ausgeliefert sind? Und die zum Teil als unschuldig gelten (müssen), zum Teil Jugendlich sind? Ein Staat, der an dieser Stelle nur ans Sparen denkt, macht sich als Rechtsstaat unglaubwürdig.

* Das heißt wirklich so!

Update: Nun hat sich auch das Lawblog dieses Themas angenommen.

Bundestrojaner

5. Februar 2007, 20:01:52

Trojanisches Pferd in der Türkei 
Bild unter GNU-Licence

Erstens: Der Fall

Der Generalbundesanwalt hat den Verdacht, dass X ein Terrorist sein könnte. Er beantragt beim Ermittlungsrichter (für so schlimme Sachen ist gleich der beim BundesGerichtsHof zuständig) die Erlaubnis, auf die Festplatte des X einen Trojaner zu schmuggeln. Trojaner sind Computerprogramme, die mehr machen, als dem Nutzer mitgeteilt wird. Also z.B. ein Freeware-Spiel, das nebenher beim Surfen für die passende Werbung sorgt. Oder ein anderes, scheinbar nützliches Programm, das es der Generalbundesanwaltschaft ermöglicht, die Festplatte von X heimlich auszuspionieren. So war es hier. In der öffentlichen Diskussion erhielt das Programm den Namen “Bundestrojaner”.

Der Ermittlungsrichter spielte aber nicht mit und erlaubte die Verwendung des Bundestrojaners nicht. Da erhob die Generalbundesanwältin Beschwerde. Und über diese Beschwerde haben drei BGH-Richter letzten Mittwoch entschieden.

 

Zweitens: Der Beschluss

Die Generalbundesanwaltschaft wollte den Bundestrojaner aufgrund § 102 StPO verwenden. Das ist der Paragraph, mit dem man auch Wohnungen durchsuchen kann. Und der BGH hat nun gesagt, dass man mit diesem Paragraphen eben keine Festplatten durchsuchen kann.
Denn nach 102 kommen noch ein paar andere Zahlen: § 106 Abs. 1 S. 1 StPO zum Beispiel, der vorschreibt, dass der Wohnungsinhaber dabei sein darf. Und wenn er nicht da ist, soll wenn möglich sein Vertreter, Hausgenosse oder Nachbar zugezogen werden. Außerdem gibt es noch § 105 Abs. 2 StPO, in dem steht, dass entweder ein Richter oder Staatsanwalt dabei sein soll, oder ein Gemeindebeamter oder zwei Gemendemitglieder zugezogen werden sollen.
Außerdem kann der Durchsuchte hinterher eine schriftliche Durchsuchungsbestätigung verlangen. (§ 107 S. 1 StPO). Das geht allerdings nur, wenn er von der Durchsuchung überhaupt erfährt.
Die Richter setzen sich ausführlich mit der Gegenmeinung auseinander und kommen zu dem Schluss:

“Nach alledem ist es den Ermittlungsbehörden […] verboten, eine richterliche Durchsuchungsanordnung bewusst heimlich durchzuführen […].”

Und - logo: Wenn die Ermittler das nicht machen dürfen, darf der Ermittlungsrichter auch keine Durchsuchung anordnen, die die genannten Schutzvorschriften außer Kraft setzen würde.

Dieses Ergebnis wird jetzt noch nach verschiedenen Seiten abgesichert:

  • Es gibt Leute, die meinen, eine Online-Durchsuchung sei ein weniger starker Eingriff als eine Wohnungsdurchsuchung. Das sehen die Richter anders, und zwar vor allem wegen der Heimlichkeit des Bundestrojaners.
  • Es gibt auch heimliche Maßnahmen, die erlaubt werden können, z.B. Telefonüberwachung. Aber hierfür muss es um besonders schwere Straftaten gehen, es muss notwendig sein und es ist detailliert geregelt, was mit Dritten passiert (z.B. der Gesprächspartner am Telefon), wie die Erkenntnisse verwertet werden dürfen, und wie die personenbezogenen Daten vernichtet werden müssen. Für den Bundestrojaner aber bleibt nur die Vorschrift über die Wohnungsdurchsuchung übrig, und dafür genügt Anfangsverdacht “jeder beliebigen Straftat” und der Umgang mit den Daten “ist nicht annähernd streng geregelt”.
  • Es geht hier wirklich um die Heimlichkeit, nicht aber um die sensiblen Daten. Denn bei einer Wohnungsdurchsuchung darf der PC auch mitgenommen werden, und die Daten kommen doch in staatliche Hände.
  • Der Ermittlungsrichter hatte den Bundestrojaner mit einer Wohnraumüberwachung verglichen. Die geht über einen längeren Zeitraum. In dem jetzigen Beschluss wird ausdrücklich festgestellt, dass auch eine einmalige Durchsuchung mit dem Bundestrojaner nicht ok ist, eben wegen der Heimlichkeit.
  • Auch wenn der Computernutzer online sein muss, um sich den Trojaner einzufangen, ist er doch nicht anwesend im Sinne der Schutzvorschriften. Diese bezwecken ja gerade, dass er sich wehren kann. Das kann er aber nicht, wenn es heimlich geschieht.
  • Der Trojaner ist keine Überwachung der Telekommunikation (§ 100a StPO), weil es hier ja nicht um Datenfluss geht, sondern um Daten auf der Festplatte.
    (Bei dieser Gelegenheit wird am Rande erwähnt, dass die - auch heimliche - Durchsuchung einer passwortgeschützten Mailbox zulässig sei.)

Der Bundestrojaner ist auch dann nicht zulässig, wenn es - wie hier - tatsächlich um eine besonders schwere Straftat geht. Denn das kommt aus einem anderen Paragraphen und man kann die nicht einfach so vermischeln, wie’s einem gerade passt.

 

Drittens: Was bedeutet das?

Erst mal natürlich, dass dieser konkrete Mensch keine Angst mehr haben muss. Außerdem: Mit den bestehenden Gesetzen ist die Anwendung des Bundestrojaners nicht möglich. Und das heißt: Man könnte ein Gesetz für ihn machen. Genau das fordern jetzt viele.

Genau wie für die anderen heimlichen Überwachungsmaßnahmen, für die es Hürden gibt, kann auch für die Online-Durchsuchung eine Regelung geschaffen werden, deren Hürden groß genug sind, dass das Ganze verfassungsgemäß bleibt. Ein solches Gesetz muss in einer Demokratie vom Parlament geschaffen werden. Die Parteienvielfalt sollte zu einer lebendigen Diskussion führen, an deren Ende eine Regelung steht, mit der die Mehrheit der Bürger gerne leben möchte. So sollte Demokratie sein.
Die Oppositionsparteien nutzen die Gelegenheit, den Innenminister anzugreifen. Wie sie in der Sache entscheiden werden, wenn es dann so weit ist, steht in den Sternen. Wenn die Bürger nicht genügend Interesse für ein Thema aufbringen, kann es auch mal Stoff für eine Mauschelei werden.

Wenn aber die Bürger deutlich machen, dass ihnen das Thema am Herzen liegt, dass sie ihre Wahlentscheidung danach richten werden; wenn sie bloggen und Petitionen einreichen, dann könnte es sein, dass tatsächlich ein guter Kompromiss dabei rauskommt. Und mehr als ein Kompromiss ist in einer Demokratie - wie auch sonst im Leben - IMHO selten möglich.

In Nordrhein-Westfalen allerdings kann man sehen, was passiert, wenn solches Engagement nicht in ausreichender Menge vorhanden ist: Dort gibt es ein solches Gesetz schon. Und eine Verfassungsbeschwerde dagegen.

Und jetzt noch zum technisch-Sozialen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass die Anwendung von Trojanern Sicherheitslücken voraussetze, die z.Zt. eigentlich noch vom Staat bekämpft werden. Darunter könne das Vertrauen in das Internet leiden. Uups, das will ich gar nicht so genau wissen, was das für unseren zarten Wirtschaftsaufschwung bedeuten könnte…
Und der CCC ist auch gegen Online-Durchsuchungen, findet allerdings das Wort verharmlosend. Tatsächlich machen die Details eine Gänsehaut. Und wer sollte so was besser wissen als der CCC? Es muss darauf hingewirkt werden, dass in die (von mir gewünschte, erhoffte, erträumte) politische Diskussion auch solches Fachwissen einfließt. “Einen nachhaltigen Schutz des heimischen Computers vor staatlichen Schnüfflern bietet nur eine klare politische Absage an derartige Stasi-Methoden”, sagt CCC-Sprecher Dirk Engling. “Wir warnen davor, sich nur auf einen aktuellen Virenscanner oder die Personal Firewall zu verlassen.”

Update: In einem Interview des Kölner Stadtanzeigers wurde Innenminister Schäuble gefragt:

“Hat der Verfassungsschutz schon bislang Computer gehackt?”

Seine Antwort:

“Zu operativen Fragen nehme ich nur im parlamentarischen Kontrollgremium Stellung.”

Man möchte als Öffentlichkeit doch ganz gerne wissen, was das genau heißen soll, oder? Und habe ich mich durch diesen Blogeintrag schon verdächtig gemacht? Antwort bitte auf meiner Festplatte platzieren. Danke.