Taser im Polizeieinsatz

26. November 2007, 19:16:17

Taser
Foto: jasonbain
Lizenz: CC-by

Taser sind Waffen, die kleine Metallwiderhaken an Drähten in die Haut schießen. Dann geben sie einen Elektroschock ab.

In den USA sind daran bereits über 280 Menschen gestorben, gleich drei allein am 18. November 2007. Das Problem: Die Waffe wird als “nichttödliche Waffe” verkauft. Die Polizisten denken sich also gar nicht so was Schlimmes, wenn sie sie allzu häufig einsetzen. Wikipedia sieht außerdem eine Gefahr darin, dass oft keine oder schwer nachweisbare Folgen zurück bleiben, was Polizisten zur missbräuchlichen Verwendung der Waffe verleiten könne.

Mitte November zum Beispiel ist ein Pole, der kein Englisch spricht, nach Kanada geflogen, um seine dort lebende Mutter zu besuchen. Sie hatten sich am Gepäckband verabredet, aber dorthin hatte die Mutter keinen Zutritt. Der Pole, nicht abgeholt, ohne Sprachkenntnisse, blieb im Flughafen. Nach zehn Stunden ging es ihm gar nicht mehr gut, er soll wohl randaliert haben, andere sagen, er habe nur verwirrt gewirkt. Jedenfalls wurde er getasert und starb. Es gibt einen Handyfilm davon, den ich mir nach der Beschreibung lieber nicht angesehen habe. Auch dieses Video aus den USA habe ich mir erspart. Für die kleine Portion Alpträume kann auch die Flickr-Suche nach dem Stichwort Taser sorgen.

Und was interessiert das den deutschen Juristen? Nun, das Ding ist in Bayern und Hamburg zulässig, wird in Brandenburg eingesetzt und in Berlin erprobt. Und die UNO sieht es als Folter an.

Update: In dreizehn Bundesländern werden mittlerweile Taser eingesetzt, schreibt heise.de.

Freiheit statt Angst

23. September 2007, 00:20:24

Man kann wohl von ca. 15.000 Teilnehmern ausgehen, die heute in Berlin für Freiheit demonstriert haben, gegen Panikmache, gegen Überwachung durch Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung, Gesundheitskarte u.a. Laut heise.de eine deutliche Steigerung zu vorangegangenen Veranstaltungen, Patrick Breyer vom AK Vorrat sagte deshalb auch an die Adresse der PolitikerInnen, dass wir immer mehr werden.

Was mir gefallen hat:

  • die Vielfalt der Demonstrierenden
  • die Rede des Arztes, der die Probleme mit der Gesundheitskarte erklärte, insbesondere, dass die Daten über das Internet zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen hin- und her geschickt werden sollen, und dass ca. 2 Millionen Menschen Zugang zu den Daten bekommen sollen. Das hatte ich mir so nicht klar gemacht. Und mir wird schlecht bei dem Gedanken, wie leicht es sein wird, eine unterbezahlte Sprechstundenhilfe um Zugang zu den Daten zu bitten…
  • in der Rede eines internationalen Hedonisten die Formulierung (ungefähr) “Wenn man weiß, dass man beobachtet wird, beginnt man, sich mit den Augen des Beobachters zu sehen. Man bewegt sich nicht so, wie man sich eigentlich bewegen wollte. Man sagt nicht das, was man eigentlich sagen wollte. Und man küsst nicht so wild, wie man eigentlich küssen wollte!” Guter Gedanke, dem sich m.E. nachzuspüren lohnt. Chapeau!
  • Bei der Abschlusskundgebung die Aussage, dass wir das Risiko terroristischer Anschläge eingehen müssen, denn leben ist Risiko. Wenn wir das Risiko nicht eingehen, bringen wir uns selbst um, weil wir dann nicht leben.

Was ich nicht verstanden habe:

  • Warum manche Menschen in schwarzer Uniform auf eine Demo für Freiheit und Vielfalt kommen.
  • Warum bereits gegen die Vorkontrollen protestiert wurde. Es war doch klar gewesen, dass es welche geben würde.
  • Was die politische Aussage von schwarzer Kleidung ist, was der schwarze Block eigentlich wollte auf der Demo.
  • Warum die Polizei auf einer Demo gegen Polizei- und Überwachungsstaat intensiv und offensichtlich filmen musste.
  • Wie man als Polizeivorgesetzter seine Leute in kleinen Gruppen mitten in den schwarzen Block hineinschicken kann.
  • Warum die gewaltsame Verhaftung von Leuten, die gegen das Vermummungsverbot verstoßen oder deren Transpi zu groß ist (vgl. heise.de) unter den heute gegebenen Umständen noch verhältnismäßig sein soll.

Wirklich scheiße fand ich:

  • Dass die Polizei den schwarzen Block über einen längeren Zeitraum hinweg provoziert hat.
  • Dass vor dem Palast der Republik eine größere Gruppe Polizisten mitten in den ruhig und friedlich da stehenden schwarzen Block rein gerannt ist.
  • Dass vor der DeutschenStaatsoper die Polizei den schwarzen Block aufgehalten hat und Rangeleien angefangen hat.
  • Dass ich von einem Polizisten angerempelt wurde, einfach nur, weil ich mir erlaubt habe, zu stehen, wo ich stand. Ich habe das als Beleidigung empfunden.
  • Dass dasselbe auch einer anderen Frau passiert ist. Die hat vielleicht nicht darüber gebloggt, aber wenigstens hat sie dem Typen ein “Arschloch” hinterher gerufen, und darum beneide ich sie.
  • Dass ich Kopfschmerzen und brennende Augen hatte (Körperverletzung), einfach nur, weil ich als Bürgerin das Handeln der Polizei beobachten wollte. (die Überwacher überwachen)
  • Dass die Berliner Polizei seit Jahren immer wieder gegen ihre eigenen Vorschriften verstößt. Und deshalb hier noch mal zum nachlesen:

Das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin, kurz UZwG Bln, hat einen § 21 und der lautet:

“Der Gebrauch von Hiebwaffen und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt mit Ausnahme der technischen Sperren gegen eine Menschenmenge ist wiederholt anzudrohen.”

Was “Hilfsmittel der körperlichen Gewalt” sind, steht in § 2 Absatz 3 UZwG Bln:

“Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Reiz- und Betäubungsstoffe, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Wasserwerfer und technische Sperren sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe (Sprengmittel).”

Nochmal langsam zum mitschreiben: Wenn man Reizgas (gem. § 21 b vorzugsweise Pfefferspray) einsetzen will, muss man das wiederholt androhen. Und zwar so, dass die Leute das verstehen. Also z.B. mit Hilfe eines Megafons. “Wiederholt”, so habe ich es im Referendariat gelernt, heißt “mindestens drei Mal”.

Wer nicht mindestens drei Androhungen gehört hat, und trotzdem tränende Augen hat, muss wohl Heuschnupfen haben.

Und jetzt noch zur Erläuterung für Leute, die sowas noch nie erlebt haben: Wenn es so stinkt, ist der erste Impuls, sich ein Tuch vor die Nase zu binden - gefährlich auf einer Demo, weil man damit (s.o.) Anlass zur Verhaftung gibt.

Update:

“Der Polizeieinsatz während der Großdemonstration gegen zunehmende elektronische Überwachung durch den Staat am Sonnabend in Mitte wird heute Thema im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses sein. ‘Wir werden das Vorgehen der Polizei zur Sprache bringen. Der Innensenator muss erklären, was vorgefallen ist und wie es dazu kam’, sagte gestern die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei im Abgeordnetenhaus, Marion Seelig.”

Update: Den oben verlinkten Artikel hat die Berliner Zeitung aus ihrem Online-Archiv genommen, und ich hatte vergessen, ihn abzuspeichern. Daraus lerne ich! Vielleicht ist es ein gutes Zeichen, dass ihnen ihre (i.Ü.) falsche Berichterstattung peinlich ist?
Die Sitzung hat statt gefunden, und das Protokoll (pdf-Datei) hat die engagierte Frau Seelig als Schriftführerin geschrieben:

Punkt 8 der Tagesordnung
Besondere Vorkommnisse
Polizeipräsident Dieter Glietsch berichtet über den polizeilichen Einsatz bei der Demonstration am
22. September 2007 (Protest gegen die Vorratsspeicherungen und Online-Durchsuchungen) und
beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.”

Die mündige Bürgerin fühlt sich gut informiert, vielen Dank.

Sicherheit ./. Rechtsstaat

3. Juli 2007, 10:15:54

Bei tagesschau.de gibt es eine Abstimmung zur Sicherheitspolitik von Innenminister Schäuble. Obwohl seine Amtsbezeichnung falsch eingetragen wurde (Verfassungsminister, das soll wohl ein Witz sein?), haben 96,8 Prozent die Aussage angeklickt, wonach Herr Schäuble eine Gefahr für das Grundgesetz ist. (Stand: heute und jetzt)

Weiter unten steht noch “Das Ergebnis dieser Umfrage ist nicht repräsentativ.”

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

11. Juni 2007, 14:25:15

Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art. 1 Abs. 1 GG)

Gleich an erster Stelle steht das im Grundgesetz. Weil es das Wichtigste ist. Es zeichnet den Rechtsstaat aus, dass er auch mit seinen Straftätern human umgeht. Dass er die Würde eines jeden Menschen achtet, egal, was er getan hat oder tun könnte.

Am Rande des G8-Gipfels wurden Demonstranten festgenommen und in Käfige gesperrt. Wenn ich das richtig verstanden habe, war es noch nicht mal U-Haft, sondern Vorbeuge-Gewahrsam. Das heißt: “Der sieht gefährlich aus, das sehe ich an seiner Nasenspitze. Den sperre ich mal ein.” Auf solche Art Verhaftete (von denen manche vielleicht tatsächlich Straftaten planten) wurden in Käfige gesperrt, die 24 Stunden am Tag beleuchtet und gefilmt wurden.

Ganz egal, was die Verhafteten getan haben könnten oder hätten tun gewollt haben können:
Diese polizeiliche Maßnahme verstieß gegen die Menschenwürde. Wer so etwas tut, zerstört den Rechtsstaat.

Will ich wirklich darüber nachdenken, warum (nach Genua) so was schon wieder ausgerechnet beim G8-Gipfel passiert? Was das über die 8 Mächtigsten der Welt aussagt?

G8

7. Juni 2007, 22:37:25

“Wir sind friedlich - was seid ihr?”

Das Verbot des für heute geplanten Sternmarsches hat das Bundesverfassungsgericht ganz wesentlich mit den gewalttätigen Ausschreitungen am 2. Juni begründet.

Da man den konventionellen Medien nicht mehr trauen kann, der Polizei auch nicht, seien hier mal zwei Stücke Bürgerjournalismus empfohlen:

Mir gefallen am besten die Stellen, wo die Leute skandieren “Wir sind friedlich - was seid ihr?”

Update: Wer oben dem Link gefolgt ist, dass man der Polizei nicht mehr trauen kann, kennt die Geschichte vom Agent provocateur schon. Mittlerweile wurde zugegeben, dass der Mann, der laut vielen Zeugenaussagen zum Steinewerfen anstiften wollte, ein verkleideter Polizist war. Und mit sowas wird ein Demonstrationsverbot begründet? Liebes Bundesverfassungsgericht, hoffentlich wird die Glaubwürdigkeit bestimmter Parteien künftig Deine Entscheidungen stärker beeinflussen. Danke.

Update 2: Sehr ausführlich hat Michael Plöse die BVerfG-Entscheidung für Telepolis auseinander genommen. Lesenswert!
Verboten wurde der Sternmarsch mit diesem Grund:

“Da dem Gericht keine Anhaltspunkte vorliegen, nach der diese aktualisierte Einschätzung der Gefahrenlage offensichtlich fehlsam ist, muss sie der Folgenabwägung zugrunde gelegt werden.”

Plöse zitiert den Prozessvertreter der Kläger so:

“Als Anwälte können wir gar nicht so schnell dementieren und Gegenbeweise erheben, wie entschieden werden muss. Indem das Bundesverfassungsgericht der nach den Ausschreitungen abgeänderten Gefahrenprognose der Polizei gefolgt ist, hat es sich schlicht jeder Stimme enthalten.”

Nochmal langsam für alle: Verboten wurde der Sternmarsch (trotz großer verfassungsrechtlicher Bedenken) wegen der von der Polizei behaupteten Ausschreitungen und der vielen verletzten Polizisten.
Erst später kam raus, dass gar nicht so viele verletzt wurden, wie damals behauptet, und erst später entstand der Verdacht, dass ein Teil der Ausschreitungen von polizeilichen Agents provocateurs hervorgerufen worden sein könnte.

BTW Plöse fühlt sich durch die Entscheidung an das Brokdorf-Urteil erinnert:

“Auch hier hatte das BVerfG den Eilantrag abgelehnt, um die vorinstanzlichen Demoverbote im Hauptsacheverfahren nachträglich aufzuheben.”

Heiß gekocht und kalt gegessen

21. April 2007, 11:49:34

Mein Senf zu Innenminister Schäubles Aussage, dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr Wurst ist.

Die Unschuldsvermutung ist Teil des Rechtsstaatsprinzips und gilt im Strafrecht.

In der Gefahrenabwehr gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Gemeinsamkeiten: Beide sind Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.

Unterschiede:

  • Die Unschuldsvermutung gilt ausschließlich im Strafrecht.
    In der Gefahrenabwehr gibt es keine Unschuldsvermutung.
  • Gefahrenabwehr findet dann statt, wenn eine Gefahr besteht. Beispiel: Ein Baum ragt gefährlich auf die Straße und könnte umstürzen und jemanden verletzen.
    Strafrecht findet hinterher statt, wenn z.B. ein Mörder verurteilt wird.
  • Die Unschuldsvermutung ist unverrückbar und gilt für alle. Deshalb schreiben Zeitungen noch während des Prozesses vom “mutmaßlichen” Täter.
    Das Verhältnismäßigkeitsprinzip dagegen ist relativ. Es werden zwei Dinge ins Verhältnis gesetzt und abgewogen. Der Baum kann jemanden verletzen, das ist schlimm. Aber der Baum gehört jemandem, und der will nicht, dass sein Eigentum beschädigt wird. Was ist schlimmer: Die Gefahr, dass durch den Baum jemand verletzt wird, oder die Beschädigung des Eigentums?
    Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme (z.B. Baum absägen) ist kompliziert und ausgefeilt. Dazu gehört auch die Prüfung, ob es ein milderes Mittel gibt. Z.B. den Eigentümer anrufen, damit er selbst entscheiden kann, was mit seinem Baum geschehen soll.

Wenn also Innenminister Schäuble sagt, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht für die Gefahrenabwehr gelten könne, verstößt er damit nicht gegen das Recht.

Deshalb kann es jederzeit passieren, dass Unschuldige in in den Verdacht geraten, gefährlich zu sein und dass dann auch gegen diese Unschuldigen vorgegangen wird.
Dann kann ihr Baum abgesägt werden, oder ihr Geschäft geschädigt werden, sie können ausländischen Folterknechten überlassen werden, manchmal werden sie auch erschossen.

Orwell’s Shoppe [via] zeigt humorvoll auf, wo die Gefahren für Unschuldige liegen und war der eigentliche Anlass für dieses Posting.

Polizei im Netz

25. November 2006, 13:58:31

unfehlbar.net macht sich Gedanken über die Rechtsgrundlage dafür, dass die Polizei die virtuellen Spuren des Amokläufers von Emsdetten zu tilgen versucht. Und findet keine.

Deshalb verlinke ich hier den Abschiedsbrief des Amokläufers, den mein-parteibuch.de veröffentlicht hat, um Zensur zu mindern. Außerdem finde ich es wichtig, zu betrachten, was den jungen Mann bewegt hat. Mir scheint, er hatte niemanden, dem er all die Gedanken aus seinm Brief hätte sagen können. Das muss sich ändern, dann können Jugendliche auch Killerspiele spielen ohne Ende.