Guantánamo-Urteil

1. Juli 2008, 21:25:30

CSRT Room
Der Raum, in dem die Militärtribunale in Guantánamo stattfinden
(gemeinfrei, weil fotografiert durch die amerikanische Regierung)

Ein amerikanisches Bundesgericht hat sein Urteil (pdf-Datei) über das Militärtribunal gegen einen Guantánamo-Häftling veröffentlicht. Wer es lieber auf deutsch und nicht so juristisch mag, findet bei Telepolis eine gute Zusammenfassung.

Ich hab das Urteil gelesen. Für deutsche Juristen ungewöhnlich: Das was in einem deutschen Urteil zuerst kommt, nämlich die Essenz der Entscheidung, steht hier am Schluss (ab S. 38) : Die Regierung wird angewiesen, den Kläger namens Parhat

  • freizulassen
  • zu verlegen
  • oder ein neues Militärtribunal gegen ihn anzusetzen.

Dafür bekommt sie 30 Tage Zeit. (vgl. Fn. S. 33 a.E.) Außerdem wendet sich das Gericht dagegen, dass die Regierung Informationen, die nicht als geheimhaltungsbedürftig eingestuft sind (unclassified material), als protected information einstuft.

Der Sachverhalt wird auf den Seiten 2-9 berichtet. Kurz gesagt: Parhat gehört zu dem in China unterdrückten Volk der Uiguren. Er ist in ein Ausbildungscamp in Afghanistan gegangen, um gegen China kämpfen zu lernen. 2001 musste er nach Luftangriffen auf das Camp fliehen, wurde von Dörflern aufgenommen, versorgt und an die USA verraten. In Guntánamo bekam er 2004 ein Verfahren vor dem Militärtribunal, bei dem er als feindlicher Kämpfer eingestuft wurde. Um dieses Militärtribunalverfahren (Combat Status Review Tribunal, CSRT) geht es hier.

Das Gericht erläutert, dass die Überprüfung der Militärtribunale auf rein formale Gesichtspunkte beschränkt sei (eigene Formulierung; Original s. S. 11 a.E. aaO) und schildert diese formalen Standards (S. 12, 13 aaO) und den Vortrag der beiden Parteien (S. 13-15 aaO).

Ab S. 16 erläutert das Gericht, wie das Militärtribunal zu der Entscheidung gekommen ist, dass Parhat ein feindlicher Kämpfer sei, und wo die Defizite in diesem Verfahren liegen. Ein feindicher Kämpfer ist man laut der Verfahrensstandards für Militärtribunale, wenn man entweder Teil von Taliban oder Al Qaida ist, oder

  1. Teil von unterstützenden Kräften,
  2. die mit al Qaida oder den Taliban assoziiert sind
  3. und gegen die USA oder ihre Verbündeten kämpfen.

(nach einer Verordnung des Verteidigungsministeriums (Department of Defence), S. 13, 17, zitiert als DOD, vgl. S. 6)

1.) Ob Parhat Teil der uigurischen Gruppe war, in deren afghanischem Lager er ausgebildet wurde, könne offen bleiben. (S. 18 aaO)

2.) Was heißt hier assoziiert? Die Ermächtigung des Kongresses für den Präsidenten (zitiert als AUMF, vgl. S. 5 aaO) beziehe sich nur auf Taliban und al Qaida selbst. Das Gericht überlegt, ob die ganzen Standards nur dann auf die uigurische Gruppe anwendbar seien, wenn diese so eng mit Taliban oder al Qaida war, dass sie quasi Teil davon war, führt diesen Gedanken aber nicht zu Ende.
In Bezug auf eine Aussage eines anderen uigurischen Gefangenen, der behauptet hatte, das Camp, in dem Perhat war, sei von der Taliban finanziert worden, (während Perhat die afghanische Regierung als Spender ansah) ergießt das Gericht folgendes schönes Zitat: (S. 20 aaO)

“Natürlich, im Jahre 2001 waren die Taliban ‘die afghanische Regierung’, und nicht alle Einheiten, die von dieser Regierung mit Obdach versorgt wurden - was zweifelsohne von Waisenhäusern bis zu Terrororganisationen wie der al Qaida reichte - waren mit den Taliban ‘assoziiert’ in einem Sinne, der sie zu feindlichen Kämpfern machen würde.”

3.) Weite Teile der Argumentation zu 3 lauten “Classified material redacted“, zu deutsch: “zensiert”. Aber es wird angemerkt, dass dem Gefangenen Parhat ein eigener feindlicher Kampf gegen die USA noch nicht einmal vorgeworfen worden sei, S. 23 aaO. (Nochmal: Da ist einer als “feindlicher Kämpfer” inhaftiert, aber dass er gekämpft haben soll, das wird ihm noch nicht mal von seinen Kerkermeistern vorgeworfen.) Die Beweise für einen Kampf der Uiguren-Gruppe, die die Regierung nachzuschieben versucht, seien von unklarer Herkunft und verspätet. (S. 23 aaO)

Ab Seite 23 betrachtet das Gericht das Verfahren vor dem Militärtribunal. Eigentlich darf es ja nur darüber entscheiden, ob alle Formalia erfüllt wurden, (s.o.) aber dafür muss es natürlich ;-)

  • gucken, ob das Militärtribunal eine Beweiswürdigung vornehmen konnte und tatsächlich vorgenommen hat (evaluated the reliability of the evidence),
  • sicherstellen, dass Beweise der Regierung als widerlegliche Vermutung behandelt wurden.

(S. 26 aaO)

Letzteres scheint sich für den alien Juristen (alien wird vom Gericht als Wort für “ausländisch” verwendet - irrititiert mich zutiefst, erinnert es mich doch eher an E.T. als an Menschen aus anderen Kulturkreisen…) von selbst zu ergeben: Was nicht widerlegt werden kann oder darf, kann ja nicht als Beweis gewürdigt werden. Hier ist es die Hintertür für das Gericht, die vorgebrachten Beweise nun doch selbst zu würdigen (assess reliability), obwohl das ja auf den ersten Blick nicht mehr zu seiner Zuständigkeit gehören würde.

Und im Rahmen dieser Würdigung kommt der Teil, der der Presse so gut gefällt, und deshalb hier wörtlich zitiert werden soll: (S. 28 aaO)

“First, the government suggests that several of the assertions in the intelligence documents are reliable because they are made in at least three different documents. We are not persuaded. Lewis Carroll notwithstanding, the fact that the government has ’said it thrice’ does not make an allegation true.”

Also “Lewis Carroll ungeachtet, die Tatsache, dass die Regierung es dreimal gesagt hat, macht einen Vorwurf nicht wahr.” Das bezieht sich auf Lewis Carrolls “Nonsenseballade” (so Wikipedia) “The Hunting of the Snark”, oder “Die Jagd nach dem Schnatz”, in deren Verlauf der Bellman (Büttel, Ausrufer) seinen Kumpanen versichert, zu wissen wo der Schnatz ist:

Just the place for a Snark! I have said it twice:
That alone should encourage the crew.
Just the place for a Snark! I have said it thrice:
What I tell you three times is true.

Laut Wikipedia ist das Gedicht im englischen Sprachraum legendär, das Gericht konnte sich also darauf verlassen, dass seine Leser es entsprechend deuten werden, wenn es die Vertreter der Regierung vergleicht mit dem Anführer einer buntgemischten Gruppe auf der Suche nach einem “Schnatz” oder “Schnark”, der vernehmlich ruft “Hier ist der Schnatz, was ich drei Mal sage ist wahr.”

Zurück zum Juristischen: Es sei nicht nachvollziehbar, ob die drei von der Regierung vorgelegten Dokumente sich womöglich ursprünglich aus einer einzigen Quelle speisten, und ob diese nicht gar die chinesische Regierung sei, die weniger als objektiv sein würde bezüglich der Uiguren. - Klar: Wenn man einen Feind hat, braucht man z.Zt. nur zur CIA zu gehen, und zu behaupten, er sei ein Freund der Taliban. Die Chinesen wären blöd, wenn sie sowas nicht versucht hätten mit ihrer aufmüpfigen muslimischen(!) Minderheit, und darauf bezieht sich das Gericht.

Andere Behauptungen könnten auf Verhöre von Uiguren zurück gehen, die dem Gericht jedoch nicht vorlägen, und die verfälscht wiedergegeben worden sein könnten. (sorry, so schreiben Juristen halt)

Sehr harsch wendet sich das Gericht gegen die Ansage, Behauptungen in “intelligence documents” seien schon deshalb zuverlässig, weil die staatlichen Stellen sie nicht reingeschrieben hätten, wenn sie nicht zuverlässig wären. (S. 28 aaO) Es setzt sich ausführlich mit dieser “Zuverlässigkeit” auseinander und damit, dass die Regierung diese Zuverlässigkeit nachweisen muss, auch wenn sie Teile ihres Materials geheim halten muss. Die simple Behauptung, der Gefangene sei feindlicher Kämpfer, könne nicht ausreichen, vielmehr habe der Congress eine bedeutungsvolle Überprüfung der Akten beabsichtigt. (S. 28 - 30 aaO)

Was also soll mit dem Mann geschehen?

Er ist seit sieben Jahren in Gefangenschaft, aber es sei nicht ganz sicher (wenn auch wahrscheinlich), dass das Gericht überhaupt das Recht hat, seine Freilassung oder Verlegung anzuordnen. Andererseits sei das Verfahren auf seinen Antrag auf die Beweise beschränkt worden, die zum Zeitpunkt seines Militärtribunal-Verfahrens vorgelegen hätten. Lösung: Das Gericht schlägt ihm vor, ein Haftprüfungsverfahren anzustrengen, das seine Bedürfnisse besser erfüllen könne, und gibt juristische Ratschläge für sein Vorgehen. Zugleich gibt es der Regierung die Möglichkeit, ein weiteres Militärtribunal abzuhalten, setzt ihr aber hierfür eine Frist von 30 Tagen.

Viereinhalb Seiten (S. 33 - 37 aaO) widmet das Gericht der Geheimhaltungsproblematik. Es scheint, das viele “Beweise” oder auch Dokumente, die zur Würdigung dieser Beweise (d.h. Überprüfung der Glaubwürdigkeit) erforderlich waren, weder den Verteidigern noch dem Gericht zur Verfügung standen.

Wer nur ein bisschen von dem Urteil lesen möchte, dem empfehle ich die Einleitung auf S.2 - 4 und die eigentliche Entscheidung auf S. 38, 39 des frei erhältlichen Entscheidungstextes (pdf-Datei).

Ich hoffe, dass das Herunterladen oder Verlinken eines Urteils eines rechtmäßigen US-Bundesgerichtes nicht als feindlicher Akt betrachtet wird.

 

Nachwort: Was passiert mit denen, die frei gelassen wurden?

Selbst beim in Deutschland beheimateten Murat Kurnaz gab es Probleme: Sein Aufenthaltstitel sollte abgelaufen sein und konnte nur durch ein Gerichtsurteil (pdf-Datei, Quelle: amnesty international) gesichert werden. Schlimmer bei den Uiguren: Sie sind ja tatsächlich Feinde Chinas, und können dorthin nicht zurück. Das einzige Land der Erde, das bereit ist, sie aufzunehmen, ist Albanien. Die Stuttgarter Zeitung und die Berliner Zeitung berichten darüber, wie es ihnen dort geht. Sie sind dankbar, ja. Und arbeitslos. Lange haben sie in einem Flüchtlingslager gelebt. Therapie, Hilfen, um sich in dem fremden Land einzugliedern? Das kann das verarmte Albanien nicht leisten. Eine Gemeinschaft von Menschen, die sie aufnehmen? Nur sie selbst, die kleine Gruppe von Uiguren. Die Familie wiedersehen, die Frau umarmen, die Kinder aufwachsen sehen? Nie mehr. Never ever.

Huzaifa Parhat ist ein paar Monate älter als ich und hat harte Jahre bald hinter sich. Und neue harte Jahre bald vor sich. Es wäre schön, wenn die Uiguren zusammen mit ihren Familien und mit einer anständigen finanziellen Entschädigung durch den amerikanischen Staat sich in einem friedlichen Land niederlassen könnten.
Man wird ja mal träumen dürfen…

Taser im Polizeieinsatz

26. November 2007, 19:16:17

Taser
Foto: jasonbain
Lizenz: CC-by

Taser sind Waffen, die kleine Metallwiderhaken an Drähten in die Haut schießen. Dann geben sie einen Elektroschock ab.

In den USA sind daran bereits über 280 Menschen gestorben, gleich drei allein am 18. November 2007. Das Problem: Die Waffe wird als “nichttödliche Waffe” verkauft. Die Polizisten denken sich also gar nicht so was Schlimmes, wenn sie sie allzu häufig einsetzen. Wikipedia sieht außerdem eine Gefahr darin, dass oft keine oder schwer nachweisbare Folgen zurück bleiben, was Polizisten zur missbräuchlichen Verwendung der Waffe verleiten könne.

Mitte November zum Beispiel ist ein Pole, der kein Englisch spricht, nach Kanada geflogen, um seine dort lebende Mutter zu besuchen. Sie hatten sich am Gepäckband verabredet, aber dorthin hatte die Mutter keinen Zutritt. Der Pole, nicht abgeholt, ohne Sprachkenntnisse, blieb im Flughafen. Nach zehn Stunden ging es ihm gar nicht mehr gut, er soll wohl randaliert haben, andere sagen, er habe nur verwirrt gewirkt. Jedenfalls wurde er getasert und starb. Es gibt einen Handyfilm davon, den ich mir nach der Beschreibung lieber nicht angesehen habe. Auch dieses Video aus den USA habe ich mir erspart. Für die kleine Portion Alpträume kann auch die Flickr-Suche nach dem Stichwort Taser sorgen.

Und was interessiert das den deutschen Juristen? Nun, das Ding ist in Bayern und Hamburg zulässig, wird in Brandenburg eingesetzt und in Berlin erprobt. Und die UNO sieht es als Folter an.

Update: In dreizehn Bundesländern werden mittlerweile Taser eingesetzt, schreibt heise.de.

Todesstrafe, Pöbel und Gerechtigkeit

3. Januar 2007, 17:30:23

Weltkarte der Todesstrafe
Quelle: Wikipedia
Weltkarte der Todesstrafe. Farbschlüssel:
Blau: Für alle Straftaten abgeschafft.
Hellblau: Für gewöhnliche Straftaten abgeschafft
(jedoch nicht in Kriegszeiten).
Grün: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung.
Orange: Anwendung gegen Erwachsene.
Rot: Anwendung auch gegen Jugendliche.

Auch am vierten Tag nach seinem gewaltsamen Tod führt Saddam Hussein die Suchliste bei Technorati an:

  1. Saddam Execution Video
  2. Saddam
  3. Studivz
  4. Saddam Execution
  5. Saddam Video
  6. Saddam Hussein

Das erscheint mir so widerlich, dass es mich schon schüttelt. Gibt es wirklich Leute, die sich in ihrem Wohnzimmer hinsetzen und an dem Video aufgeilen? Also, ist das der Fortschritt, den die Menschheit seit dem Mittelalter gemacht hat?

amnesty international verurteilt die Hinrichtung im Wesentlichen aus zwei Gründen: Erstens, weil das Gerichtsverfahren unfair gewesen sei. Ich hatte bereits geschrieben, dass dem Gericht Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips, unangemessen starke Förderung der Anklage und Fehler bei der Zeugenbefragung vorgeworfen werden. Auch der mangelnde Schutz der Verteidiger (drei von ihnen wurden im Laufe des Verfahrens ermordet) kann nicht zur Gerechtigkeit des Verfahrens beigetragen haben.
Die Schilderung des Staatsanwaltes von der Hinrichtung lässt auch Zweifel darüber aufkommen, welcher Staat denn Hussein hingerichtet hat. Zur Frage, wer die Hinrichtung gefilmt haben könnte, sagt er: "Ich weiß nicht, wie sie ihre Handys da hineinbekommen haben, weil uns die Amerikaner alle unsere Telefone abgenommen haben, sogar meines, das keine Kamera hat."

Zweitens ist amnesty international generell gegen die Todesstrafe. Gründe dafür sind vor allem die Unmöglichkeit, die Todesstrafe im Falle eines Justizirrtumes rückgängig zu machen, aber auch die Frage der Rechtfertigung: "Warum töten wir Menschen, die Menschen getötet haben? Um zu zeigen, dass es Unrecht ist, Menschen zu töten?"

Heute erfahren wir auch, dass die UNO ihren Kampf gegen die Todesstrafe aufgegeben hat, und diese Frage jedem Staat selbst überlassen will. Italien immerhin will weiterhin die europäischen Werte verteidigen und strebt ein Moratorium (=eine Aussetzung) gegen die Todesstrafe an.

Es gibt Grund, darüber zu schreiben: Zwei weitere, von demselben Gericht Verurteilte sollen morgen ermordet hingerichtet werden.

Gerechnete Urteile

22. November 2006, 22:18:06

Für mehr Gerechtigkeit soll in China ein “Strafmessprogramm für die 100 häufigsten Straftaten” sorgen. Wie der Tagesspiegel berichtet, wurde das Programm von dem Rechtsprofessor und ehemaligen Staatsanwalt Qin Ye entwickelt, der selbst die Erfahrung gemacht hat, wie seine Vorgesetzten in Gerichtsverfahren eingriffen. Das Programm gibt für den jeweiligen Fall ein Strafmaß vor, von dem die Richter höchstens um ein halbes Jahr nach oben oder unten abweichen dürfen. Auch für Delikte wie “Schädigung der sozialistischen Marktwirtschaft” oder “Pflichtverletzung im Amt” gibt der Rechner Urteile vor. Deshalb sagt Prof. Qin Ye: “Mit unserem Programm kämpfen wir gegen die Korruption.”

Nicht enthalten sind allerdings Delikte wie Staaatsverrat oder Separatismus. Außerdem muss auch der Rechner - wie jeder gerechte Richter - “weiche” Faktoren in seine Rechnung mit einbeziehen: War der Täter Anführer oder Mitläufer? Oder war er “geistig mittelschwer verstört”? Was der Richter dem Computer hier vorgibt, kann er selbst hinbiegen. Der Rechner aber berücksichtigt auch diese Eingaben.

Rumsfeld wird angezeigt

13. November 2006, 16:57:38

SPON meldet, dass morgen Strafanzeige eingereicht werden soll gegen Donald Rumsfeld und andere. Ihm werde "die Anordnung und Unterstützung von Kriegsverbrechen sowie das Versagen bei deren Verhinderung" vorgeworfen. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz ergibt sich aus dem Völkerstrafgesetzbuch.

Via Strafprozesse und andere Ungereimtheiten.

Update: Hintergrundbericht beim Tagesspiegel.

Update: Liebe Welt, in dieser Sache gibt es keine Kläger: Erstens, weil niemand Klage erhoben hat, und zweitens, weil es im Strafverfahren überhaupt keine Kläger geben kann, höchstens Nebenkläger.
Und, liebe Rheinische Post, in Deutschland gibt es keine Kronzeugen. Erst lesen, dann weiterschreiben!

Rechtsstaat und Tod

6. November 2006, 17:49:06

Zum Todesurteil gegen Saddam Hussein.

  1. Man kann - und sollte - darüber streiten, ob es richtig ist, einem arabischen Land mit uralter eigener Geschichte und Kultur ein westliches Staats- und Rechtssystem überzustülpen.
  2. Wenn es denn ein westlicher Rechtsstaat ist - warum muss dieser US-amerikanisch geprägt sein und die Todesstrafe ermöglichen? In europäisch geprägten Rechtsstaaten wird die Todesstrafe abgelehnt.
  3. Wenn es denn tatsächlich so ist, dass ein Rechtsstaat US-amerikanischer Prägung für den Irak das Richtige ist, dann sollten tatsächlich rechtsstaatliche Regeln gelten.
    1. Das Gericht muss unabhängig sein.
      1. Laut Tagesspiegel lehnen internationale Juristen das Gericht ab, "weil es von einer Besatzungsmacht geschaffen wurde, die das Regime durch einen illegalen Angriffskrieg gestürzt hatte." Die Süddeutsche berichtete bereits zu Prozessbeginn über die amerikanischen Einflüsse auf das Gericht.
      2. Dass einzelne Stimmen einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Urteilsverkündung und den amerikanischen Kongresswahlen sehen, trägt auch nicht gerade zur Vertrauensbildung bei.
      3. Nach dem - gerade für die USA so wichtigen - Prinzip der Gewaltenteilung darf auch die inländische Politik keinen Einfluss auf den Gang eines Verfahrens nehmen. Genau davon aber berichtet der Tagesspiegel: So war der ursprüngliche Vorsitzende Richter Rizkar Amin zurückgetreten, nachdem ihm von der Regierung vorgeworfen worden war, dass er zu nachsichtig mit Saddam Hussein umginge.
      4. Der jetzige Vorsitzende Richter Abdel Rahman ist Kurde. An sich nichts schlechtes, aber Saddam Hussein wird in einem anderen Verfahren des Völkermordes an Kurden beschuldigt. Kann man sicher sein, dass dieser Richter unbefangen ist?
    2. Der Angeklagte muss eine gute Verteidigung bekommen.
      1. Der Tagesspiegel berichtet auch, dass zwar "Richter und Staatsanwälte von den USA trainiert und bezahlt" (!!!) würden, die Verteidiger jedoch "teilweise kaum das Geld aufbringen konnten, zum Prozesstermin in den Irak zu reisen".
      2. Auch die Ermordung von drei Verteidigern hat sicherlich nicht dazu beigetragen, dass Saddam Hussein eine konsistente Verteidigung von den Besten ihres Faches bekommen hätte. Der Tagesspiegel spricht in diesem Zusammenhang von "Sicherheitslücken".
      3. Und die Verteidiger, die sich dennoch engagierten, wurden in Ihrer Arbeit behindert: Die Hauptverteidiger durften den Angeklagten "erst ein Jahr nach seiner Festnahme treffen und bekamen spät Einsicht in die Unterlagen", berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf Human Rights Watch und amnesty international.
      4. Laut Wienerzeitung sieht der US-amerikanische Rechtsprofessor Jimmy Gurulé "einen schweren Bruch anerkannter Rechtsregeln" bei den Zeugenvernehmungen. So seien Zeugen hinter Vorhängen oder per Videoaufzeichnung vernommen worden. Die Verteidigung hätte diese Zeugen deshalb nichts ins Kreuzverhör nehmen oder ihre Glaubwürdigkeit überprüfen können.
  4. Dieses Gerichtsverfahren und dieses Urteil haben der amerikanischen Schande im Irak einen weiteren wesentlichen Punkt hinzugefügt.