Ratgeber Freie

3. Mai 2008, 20:07:39

Gerade bei ver.di gefunden:
Der Ratgeber Freie - Kunst und Medien deckt nicht nur praktische, sondern auch rechtliche Probleme von Freiberuflern im Kunst- und Medienbereich ab. Und das beste: Es

ist die sechste Auflage ausverkauft, eine Neuauflage ist in Arbeit. Bis sie erscheint, ist der vollständige (und laufend akutalisierte) Text unter www.ratgeber-freie.de kostenlos und frei zugänglich.

Fernsehtipp: Abmahnanwälte

24. Februar 2008, 13:53:13

Wer ist das eigentlich, der Abmahnanwalt? Wie kommt es, dass mit juristisch zulässigen aber moralisch fragwürdigen Methoden so viel Geld verdient werden kann? Wie schlafen die nachts?

Am Montag, den 25. Februar um 22.00 Uhr zeigt der WDR die Dokumentation Die Abmahner, vielleicht erfährt man da die Antwort.

Trügerische Sicherheit

28. November 2007, 15:58:03

Ich wusste, dass man am Geldautomaten die ec-Kartendaten und die PIN auslesen kann. (Bilder von den Lesegeräten) (Update: Am 14. Dezember 2007 veröffentlicht heise-security eine ausführliche Schilderung von Manipulationen an ec-Geräten - je mehr Öffentlichkeit, desto größer die Hoffnung auf eine Anpassung der Rechtsprechung!)

Ich wusste auch, dass das Online-Banking nicht so sicher ist, wie wir das gerne hätten.

Insofern ist es keine Überraschung, dass man auch ein Bezahlsystem überlisten kann, das mit dem Fingerabdruck funktioniert. Das ARD-Magazin plusminus zeigt in einem kurzen Film, wie man mit einem fremden Fingerabdruck bezahlen kann. Die “technischen” Details gibt’s beim Chaos Computer Club.

Das Ganze ist nicht nur strafrechtlich relevant: Schließlich will der Geschädigte sein Geld zurück. Wenn der Schaden auf Verschulden der Bank beruht, oder auf einer grundlegenden Unsicherheit des Systems, dann kann er sich an die Bank oder den Systemanbieter wenden. Allerdings muss er dann nachweisen, dass er Opfer solcher Machenschaften geworden ist.

Im Fall der ec-Karten hat der BGH 2004 entschieden, dass bei einer Abhebung mit Eingabe der PIN der Anscheinsbeweis dafür spreche, dass die PIN mit der ec-Karte zusammen geklaut worden sein muss. Wenn der Kunde so doof war, diese gemeinsam aufzubewahren: Sein Pech. Da braucht man sehr viel Glück, um sein Geld trotzdem wieder zu bekommen, z.B. ein Alibi. Das gilt allerdings für den damaligen technischen Wissensstand. Bei geschicktem Vortrag könnte ein Anwalt heute ein günstigeres Urteil erwirken.

Ähnlich ist das mit den Fingerabdrücken: Auch hier könnte man im Wege des Anscheinsbeweises davon ausgehen, dass der Einkäufer der Kontoinhaber selbst gewesen ist. Dass die Fälschungsanfälligkeit so frühzeitig bekannt ist, könnte entsprechende Gerichtsverfahren beeinflussen und künftigen Opfern helfen, ihr Geld wieder zu bekommen.

Interessant ist die Info auch in Bezug auf die Relevanz der Fingerabdrücke im Pass und künftig im Personalausweis.

Endlich!

22. November 2007, 22:32:21


Bild geklaut von der Website des CCC zum 24c3

Leider nur 1 juristischer Vortrag i.e.S., nämlich zu den praktischen Auswirkungen der GPLv3 von RA Peter Voigt.
Und 1 juristischer Vortrag i.w.S., nämlich eine Entwirrung unseres komplizierten Wahlsystems, äh, Wahlchaos‘.

Aber mir scheint, da sind noch ein paar Slots frei geblieben. Außerdem ist der Rest ja auch sehr interessant!

Mit Hilfe der Informationstechnik

21. November 2007, 13:01:22

“Dieses Schreiben wurde mit Hilfe der Informationstechnik gefertigt und ist ohne Unterschrift gültig.”

Letztes Jahrtausend? Nein, im Jahre 2007 unterzeichnet das Amtsgericht Charlottenburg mit diesem Satz. Wie wenn es nicht möglich wäre, eine Unterschrift einzuscannen.

Die Musikindustrie hat nicht immer recht

21. Oktober 2007, 21:55:14

Bild von einer Schallplatte
Mit der Schallplatte ist die
Muskikindustrie groß geworden.

Das Landgericht Stuttgart hatte über einen dieser IP-Adressen-Fälle zu verhandeln: Die Musikindustrie findet heraus, mit welcher IP-Adresse Musik getauscht wurde. Da sie noch nicht vom Provider die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschluss verlangen darf, überträgt sie diesen Teil der Staatsanwaltschaft, indem sie Strafanzeige erstattet. Sodann schreibt sie eine fette Abmahnung.

In diesem Fall aber ging das schief: Die Staatsanwaltschaft hatte einen Zahlendreher gemacht, und dadurch den Täter am falschen Anschluss vermutet. Der Abgemahnte erhob Klage gegen die falsche Beschuldigung und gewann.

Die Moral von der Geschicht’: Es ist nicht von vornherein aussichtslos, sich zu wehren, und wenn man Richtern einen technischen Sachverhalt gut erklärt, können sie ihn auch verstehen.

Der Innenminister kümmert sich um Sie

6. Oktober 2007, 15:49:12

Eine sehr nette Satire gegen die Verschärfung der Sicherheitsgesetze und die Ignoranz mancher Sicherheits-Politiker gegenüber der Verfassung gibt’s auf einem kleinen Video.

Haarig

10. September 2007, 20:20:03

Adler
Foto: Andrew (Tawker).
GFDL, CC: BY 2.5

“Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.”

So steht es auf generalbundesanwalt.de. Zur Zeit wird das Amt des Generalbundesanwaltes von einer Frau ausgeübt. Das genügt FAZ.net (die ich ab jetzt nicht mehr für seriös halte), um eine lange Bilderstrecke mit viel Text zu machen, in dem Rat-Schläge zur Verwendung von Lockenwicklern erteilt werden. Die Grenze zur Beleidigung wird dabei stellenweise erreicht - wenn nicht gar überschritten.

Schon mal darüber nachgedacht, dass ein Mensch in dieser Position besseres zu tun haben könnte, als sich wie ein Chick zu stylen? Dass sie diese Position vielleicht genau deshalb erreicht hat?

Das erinnert peinlich an die Frisurendebatte um Angela Merkel, die immerhin als mächtigste Frau der Welt gilt.

Nach meiner Erinnerung war der Färbeverdacht bei Gerhard Schröder wesentlich weniger gehässig vorgebracht worden. Allerdings hatte er sich auch anwaltlich dagegen gewehrt. Sollte man Frau Harms auch zu einem solchen Schritt raten? Bleibt einem nichts anderes übrig?

P.S.: Wie’s auch gehen kann, zeigt Telepolis in einem sehr amüsanten Artikel über den Färbeverdacht bei Osama bin Laden.

Mit dem Auto zum Fahrrad

3. September 2007, 21:04:02

Rechtsanwalt Ströbele ließ sich mit dem Auto kurz vor den Bundestag fahren, lud sein Fahrrad aus und radelte zur Arbeit. So jedenfalls berichtet (mit Beweisfoto!) Mark Seibert und ich habe bisher kein Dementi gesehen…

Entwurf des BKA-Gesetzes veröffentlicht

2. September 2007, 21:28:03

Nein, noch nicht offiziell, aber dem Chaos Computer Club wurde ein Exemplar zugespielt, das sie natürlich prompt veröffentlicht haben. Ich habe es mir noch nicht angeguckt.

Sehr wichtig finde ich aber auch die vom CCC verlinkte Zeitungsmeldung, nach der ein BND-Mitarbeiter die E-Mails des Liebhabers seiner Frau überwacht hat.

Kleiner Tipp: Bei Thunderbird ist das Plugin “Enigmail” ganz fix installiert, man kann dann unter “OpenPGP” im “Keymanager” sich einen Schlüssel generieren lassen (”generate key”). Den teilt man der/dem Liebsten in einer vertraulichen Stunde mit, und jedenfalls für Liebesabenteuer reicht das dann.