Trügerische Sicherheit

28. November 2007, 15:58:03

Ich wusste, dass man am Geldautomaten die ec-Kartendaten und die PIN auslesen kann. (Bilder von den Lesegeräten) (Update: Am 14. Dezember 2007 veröffentlicht heise-security eine ausführliche Schilderung von Manipulationen an ec-Geräten - je mehr Öffentlichkeit, desto größer die Hoffnung auf eine Anpassung der Rechtsprechung!)

Ich wusste auch, dass das Online-Banking nicht so sicher ist, wie wir das gerne hätten.

Insofern ist es keine Überraschung, dass man auch ein Bezahlsystem überlisten kann, das mit dem Fingerabdruck funktioniert. Das ARD-Magazin plusminus zeigt in einem kurzen Film, wie man mit einem fremden Fingerabdruck bezahlen kann. Die “technischen” Details gibt’s beim Chaos Computer Club.

Das Ganze ist nicht nur strafrechtlich relevant: Schließlich will der Geschädigte sein Geld zurück. Wenn der Schaden auf Verschulden der Bank beruht, oder auf einer grundlegenden Unsicherheit des Systems, dann kann er sich an die Bank oder den Systemanbieter wenden. Allerdings muss er dann nachweisen, dass er Opfer solcher Machenschaften geworden ist.

Im Fall der ec-Karten hat der BGH 2004 entschieden, dass bei einer Abhebung mit Eingabe der PIN der Anscheinsbeweis dafür spreche, dass die PIN mit der ec-Karte zusammen geklaut worden sein muss. Wenn der Kunde so doof war, diese gemeinsam aufzubewahren: Sein Pech. Da braucht man sehr viel Glück, um sein Geld trotzdem wieder zu bekommen, z.B. ein Alibi. Das gilt allerdings für den damaligen technischen Wissensstand. Bei geschicktem Vortrag könnte ein Anwalt heute ein günstigeres Urteil erwirken.

Ähnlich ist das mit den Fingerabdrücken: Auch hier könnte man im Wege des Anscheinsbeweises davon ausgehen, dass der Einkäufer der Kontoinhaber selbst gewesen ist. Dass die Fälschungsanfälligkeit so frühzeitig bekannt ist, könnte entsprechende Gerichtsverfahren beeinflussen und künftigen Opfern helfen, ihr Geld wieder zu bekommen.

Interessant ist die Info auch in Bezug auf die Relevanz der Fingerabdrücke im Pass und künftig im Personalausweis.

Taser im Polizeieinsatz

26. November 2007, 19:16:17

Taser
Foto: jasonbain
Lizenz: CC-by

Taser sind Waffen, die kleine Metallwiderhaken an Drähten in die Haut schießen. Dann geben sie einen Elektroschock ab.

In den USA sind daran bereits über 280 Menschen gestorben, gleich drei allein am 18. November 2007. Das Problem: Die Waffe wird als “nichttödliche Waffe” verkauft. Die Polizisten denken sich also gar nicht so was Schlimmes, wenn sie sie allzu häufig einsetzen. Wikipedia sieht außerdem eine Gefahr darin, dass oft keine oder schwer nachweisbare Folgen zurück bleiben, was Polizisten zur missbräuchlichen Verwendung der Waffe verleiten könne.

Mitte November zum Beispiel ist ein Pole, der kein Englisch spricht, nach Kanada geflogen, um seine dort lebende Mutter zu besuchen. Sie hatten sich am Gepäckband verabredet, aber dorthin hatte die Mutter keinen Zutritt. Der Pole, nicht abgeholt, ohne Sprachkenntnisse, blieb im Flughafen. Nach zehn Stunden ging es ihm gar nicht mehr gut, er soll wohl randaliert haben, andere sagen, er habe nur verwirrt gewirkt. Jedenfalls wurde er getasert und starb. Es gibt einen Handyfilm davon, den ich mir nach der Beschreibung lieber nicht angesehen habe. Auch dieses Video aus den USA habe ich mir erspart. Für die kleine Portion Alpträume kann auch die Flickr-Suche nach dem Stichwort Taser sorgen.

Und was interessiert das den deutschen Juristen? Nun, das Ding ist in Bayern und Hamburg zulässig, wird in Brandenburg eingesetzt und in Berlin erprobt. Und die UNO sieht es als Folter an.

Update: In dreizehn Bundesländern werden mittlerweile Taser eingesetzt, schreibt heise.de.

Endlich!

22. November 2007, 22:32:21


Bild geklaut von der Website des CCC zum 24c3

Leider nur 1 juristischer Vortrag i.e.S., nämlich zu den praktischen Auswirkungen der GPLv3 von RA Peter Voigt.
Und 1 juristischer Vortrag i.w.S., nämlich eine Entwirrung unseres komplizierten Wahlsystems, äh, Wahlchaos‘.

Aber mir scheint, da sind noch ein paar Slots frei geblieben. Außerdem ist der Rest ja auch sehr interessant!

Mit Hilfe der Informationstechnik

21. November 2007, 13:01:22

“Dieses Schreiben wurde mit Hilfe der Informationstechnik gefertigt und ist ohne Unterschrift gültig.”

Letztes Jahrtausend? Nein, im Jahre 2007 unterzeichnet das Amtsgericht Charlottenburg mit diesem Satz. Wie wenn es nicht möglich wäre, eine Unterschrift einzuscannen.

Vorratsdatenspeicherung

6. November 2007, 14:45:19

Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Speicherung von Daten auf Vorrat.

Das heißt, bestimmte Daten werden lückenlos, von jedem Bürger gespeichert. Auch wenn der Bürger nichts verbrochen hat. Auch wenn es ganz private Daten sind, wie der abendliche Anruf bei der Geliebten. Selbst dann, wenn man Leute anruft (oder von ihnen angerufen wird), die eigentlich schweigepflichtig sind darüber, mit wem sie gesprochen haben: Ärzte, Rechtsanwälte, die Telefonseelsorge. Sogar dann werden die Verbindungsdaten gespeichert, wenn einer der Gesprächspartner von der Verfassung besonders geschützt wird, weil er als Journalist einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Demokratie leistet (bzw. leisten soll).

Eine solche Vorratsdatenspeicherung soll schon ab nächsten Januar in Deutschland gemacht werden. Sie betrifft Uhrzeit und Telefonnummer bei Festnetzanrufen, Uhrzeit und IP-Adresse bei Internetsurfern (bei Dir z.B.), und beim Handy nicht nur die Anrufe, sondern auch die konkrete Funkzelle, von der aus ein Anruf getätigt wurde. Wenn Du also am Dienstag vormittag nicht von der Arbeit aus telefonierst, sondern von zu Hause aus, wird das (in den meisten Fällen) im Protokoll sichtbar.

Auf Vorrat heißt: sechs Monate lang. Sechs Monate wird es nachvollziehbar sein, wenn Du blau gemacht hast, an einem Abend besonders viele Telefonate geführt und am Ende die Telefonseelsorge angerufen hast, und als Du den Termin bei dem Arzt für Geschlechtskrankheiten vereinbart hast, nun, da wurde die Tatsache Deines Anrufs auch für sechs Monate gespeichert. Nicht nur der Staat hat Zugriff auf die Daten, sondern auch die Mitarbeiter der jeweiligen speichernden Unternehmen, ob sie nun Telekom oder Alice heißen, 1&1 oder STRATO.

Diese Woche entscheidet der Bundestag darüber, ob wir wirklich eine solche Datenspeicherung auf Vorrat bekommen. Die Regierung will das so.

Deshalb gibt es heute bundesweite Kundgebungen dagegen.

Was die IP-Adresse alles sagt

2. November 2007, 19:41:03

Nicht besonders viel, wie hier ausführlich erklärt wird. Der Text ist eine komplette Vorlage für eine Klageerwiderung.

(via)