Die Musikindustrie hat nicht immer recht
21. Oktober 2007, 21:55:14
Das Landgericht Stuttgart hatte über einen dieser IP-Adressen-Fälle zu verhandeln: Die Musikindustrie findet heraus, mit welcher IP-Adresse Musik getauscht wurde. Da sie noch nicht vom Provider die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschluss verlangen darf, überträgt sie diesen Teil der Staatsanwaltschaft, indem sie Strafanzeige erstattet. Sodann schreibt sie eine fette Abmahnung.
In diesem Fall aber ging das schief: Die Staatsanwaltschaft hatte einen Zahlendreher gemacht, und dadurch den Täter am falschen Anschluss vermutet. Der Abgemahnte erhob Klage gegen die falsche Beschuldigung und gewann.
Die Moral von der Geschicht’: Es ist nicht von vornherein aussichtslos, sich zu wehren, und wenn man Richtern einen technischen Sachverhalt gut erklärt, können sie ihn auch verstehen.
