Ein 28-jähriger Beamter (muss ich ihn mir übermüdet, hungrig und durstig vorstellen?) öffnete auf der Rückfahrt vom Einsatz die Tür des Transporters. Wegen der Hitze, schreibt MVRegio unter Berufung auf die Bild-Zeitung. Er verunglückte und starb. “Erst vor kurzem hatte er geheiratet und wäre bald Vater geworden”, schreibt die Gewerkschaft der Polizei und ruft zu Spenden für die Hinterbliebenen auf unter dem Stichwort “Benjamin”. Muss ich mir jetzt auch noch vorstellen, dass der Staat in solchen Fällen nicht einmal finanziell für die Hinterbliebenen sorgt???
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art. 1 Abs. 1 GG)
Gleich an erster Stelle steht das im Grundgesetz. Weil es das Wichtigste ist. Es zeichnet den Rechtsstaat aus, dass er auch mit seinen Straftätern human umgeht. Dass er die Würde eines jeden Menschen achtet, egal, was er getan hat oder tun könnte.
Am Rande des G8-Gipfels wurden Demonstrantenfestgenommen und in Käfige gesperrt. Wenn ich das richtig verstanden habe, war es noch nicht mal U-Haft, sondern Vorbeuge-Gewahrsam. Das heißt: “Der sieht gefährlich aus, das sehe ich an seiner Nasenspitze. Den sperre ich mal ein.” Auf solche Art Verhaftete (von denen manche vielleicht tatsächlich Straftaten planten) wurden in Käfige gesperrt, die 24 Stunden am Tag beleuchtet und gefilmt wurden.
Ganz egal, was die Verhafteten getan haben könnten oder hätten tun gewollt haben können:
Diese polizeiliche Maßnahme verstieß gegen die Menschenwürde. Wer so etwas tut, zerstört den Rechtsstaat.
Will ich wirklich darüber nachdenken, warum (nach Genua) so was schon wieder ausgerechnet beim G8-Gipfel passiert? Was das über die 8 Mächtigsten der Welt aussagt?
"Verboten ist, in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen."
Nun hat ein Ausschuss für Gewerberecht festgestellt, dass bei Flatrateparties ja genau das immer passiert: Dass an Betrunkene Alkohol verabreicht wird. Damit ist die Veranstaltung von Flatrateparties eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 5.000 € kosten kann. Außerdem liegen dann Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Wirt nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Und das bedeutet: Rücknahme der Konzession. Ganz ohne neues Gesetz.
Das Verbot des für heute geplanten Sternmarsches hat das Bundesverfassungsgericht ganz wesentlich mit den gewalttätigen Ausschreitungen am 2. Juni begründet.
Da man den konventionellen Medien nicht mehr trauen kann, der Polizei auch nicht, seien hier mal zwei Stücke Bürgerjournalismus empfohlen:
Mir gefallen am besten die Stellen, wo die Leute skandieren “Wir sind friedlich - was seid ihr?”
Update: Wer oben dem Link gefolgt ist, dass man der Polizei nicht mehr trauen kann, kennt die Geschichte vom Agent provocateur schon. Mittlerweile wurde zugegeben, dass der Mann, der laut vielen Zeugenaussagen zum Steinewerfen anstiften wollte, ein verkleideter Polizist war. Und mit sowas wird ein Demonstrationsverbot begründet? Liebes Bundesverfassungsgericht, hoffentlich wird die Glaubwürdigkeit bestimmter Parteien künftig Deine Entscheidungen stärker beeinflussen. Danke.
Update 2: Sehr ausführlich hat Michael Plöse die BVerfG-Entscheidung für Telepolis auseinander genommen. Lesenswert!
Verboten wurde der Sternmarsch mit diesem Grund:
“Da dem Gericht keine Anhaltspunkte vorliegen, nach der diese aktualisierte Einschätzung der Gefahrenlage offensichtlich fehlsam ist, muss sie der Folgenabwägung zugrunde gelegt werden.”
Plöse zitiert den Prozessvertreter der Kläger so:
“Als Anwälte können wir gar nicht so schnell dementieren und Gegenbeweise erheben, wie entschieden werden muss. Indem das Bundesverfassungsgericht der nach den Ausschreitungen abgeänderten Gefahrenprognose der Polizei gefolgt ist, hat es sich schlicht jeder Stimme enthalten.”
Nochmal langsam für alle: Verboten wurde der Sternmarsch (trotz großer verfassungsrechtlicher Bedenken) wegen der von der Polizei behaupteten Ausschreitungen und der vielen verletzten Polizisten.
Erst später kam raus, dass gar nicht so viele verletzt wurden, wie damals behauptet, und erst später entstand der Verdacht, dass ein Teil der Ausschreitungen von polizeilichen Agents provocateurs hervorgerufen worden sein könnte.
BTW Plöse fühlt sich durch die Entscheidung an das Brokdorf-Urteil erinnert:
“Auch hier hatte das BVerfG den Eilantrag abgelehnt, um die vorinstanzlichen Demoverbote im Hauptsacheverfahren nachträglich aufzuheben.”