Mit Hilfe der Informationstechnik
“Dieses Schreiben wurde mit Hilfe der Informationstechnik gefertigt und ist ohne Unterschrift gültig.”
Letztes Jahrtausend? Nein, im Jahre 2007 unterzeichnet das Amtsgericht Charlottenburg mit diesem Satz. Wie wenn es nicht möglich wäre, eine Unterschrift einzuscannen.
Dieser Beitrag wurde geschrieben am 21. November 2007 um 13:01:22 und abgelegt unter Allgemein. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.
6 Antworten zu “Mit Hilfe der Informationstechnik”
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Das machen doch noch ZIG Behörden so. Jedes Knöllchen hat diesen Satz. Ebenso die Mahnung, wenn man die Steuererklärung vergessen hat.
Liegt es evtl. daran, das gescannte Unterschriften keine Gültigkeit haben?
Geschrieben am 21. November 2007 um 18:05:07 | PermalinkAlso so ein hingedruckter Satz kann ja nicht mehr Gültigkeit haben, als eine eingescannte Unterschrift.
Vielleicht machen die das nur bei Schreiben, die nicht rechtswirksam sind? Werde das mal recherchieren.
Geschrieben am 23. November 2007 um 11:06:34 | PermalinkSolange wir damit kein Stress haben, hab ich damit keine Problme.
Geschrieben am 23. November 2007 um 18:07:47 | PermalinkMich würde das ganze auch mal interessieren.
Geschrieben am 28. Dezember 2007 um 14:50:56 | PermalinkIst schon merkwürdig.
Sher Interessant sowas, da ich mich sehr für Informatik interessiere.
Geschrieben am 29. Juli 2008 um 23:27:54 | PermalinkIch bin auch der Meinung, wenn wir da kein Stress bekommen, habe ich da keine Probleme mit.
Mario
Geschrieben am 9. August 2009 um 14:11:24 | Permalink