Die Musikindustrie hat nicht immer recht
Das Landgericht Stuttgart hatte über einen dieser IP-Adressen-Fälle zu verhandeln: Die Musikindustrie findet heraus, mit welcher IP-Adresse Musik getauscht wurde. Da sie noch nicht vom Provider die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschluss verlangen darf, überträgt sie diesen Teil der Staatsanwaltschaft, indem sie Strafanzeige erstattet. Sodann schreibt sie eine fette Abmahnung.
In diesem Fall aber ging das schief: Die Staatsanwaltschaft hatte einen Zahlendreher gemacht, und dadurch den Täter am falschen Anschluss vermutet. Der Abgemahnte erhob Klage gegen die falsche Beschuldigung und gewann.
Die Moral von der Geschicht’: Es ist nicht von vornherein aussichtslos, sich zu wehren, und wenn man Richtern einen technischen Sachverhalt gut erklärt, können sie ihn auch verstehen.
Dieser Beitrag wurde geschrieben am 21. Oktober 2007 um 21:55:14 und abgelegt unter Allgemein, Zivilrecht, Datenschutz. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.
Eine Antwort zu “Die Musikindustrie hat nicht immer recht”
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Nicht nur in der Musikindustrie sollte man sich wären. Gibt genug Firmen die im Internet aggieren die ihren Nutzern Rechnungen schreiben, von Beträgen die nirgendwo erwähnt sind. Die erste Rechnungen sind meist schon ohne Grundlage. Aber dann schicken die meist noch von Anwälten geschriebene Briefe, die dann abschrecken sollen. Also immer das Kleingedruckte lesen!
Geschrieben am 22. Oktober 2007 um 11:38:12 | Permalink