Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art. 1 Abs. 1 GG)
Gleich an erster Stelle steht das im Grundgesetz. Weil es das Wichtigste ist. Es zeichnet den Rechtsstaat aus, dass er auch mit seinen Straftätern human umgeht. Dass er die Würde eines jeden Menschen achtet, egal, was er getan hat oder tun könnte.
Am Rande des G8-Gipfels wurden Demonstranten festgenommen und in Käfige gesperrt. Wenn ich das richtig verstanden habe, war es noch nicht mal U-Haft, sondern Vorbeuge-Gewahrsam. Das heißt: “Der sieht gefährlich aus, das sehe ich an seiner Nasenspitze. Den sperre ich mal ein.” Auf solche Art Verhaftete (von denen manche vielleicht tatsächlich Straftaten planten) wurden in Käfige gesperrt, die 24 Stunden am Tag beleuchtet und gefilmt wurden.
Ganz egal, was die Verhafteten getan haben könnten oder hätten tun gewollt haben können:
Diese polizeiliche Maßnahme verstieß gegen die Menschenwürde. Wer so etwas tut, zerstört den Rechtsstaat.
Will ich wirklich darüber nachdenken, warum (nach Genua) so was schon wieder ausgerechnet beim G8-Gipfel passiert? Was das über die 8 Mächtigsten der Welt aussagt?
Dieser Beitrag wurde geschrieben am 11. Juni 2007 um 14:25:15 und abgelegt unter Verfassungsrecht, Grundrechte, Polizeirecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.
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