Schnaps!

Das war sein letztes Wort, dann trugen ihn die Englein fort - so sang Willy Millowitsch schon 1960.

Nachdem im März ein Sechzehnjähriger an den Folgen von Komasaufen gestorben war, hatten Politiker ein Verbot von Flatrateparties gefordert.

Es geht auch weniger bürokratisch: § 20 Nr. 2 GastG lautet:

"Verboten ist, in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen."

Nun hat ein Ausschuss für Gewerberecht festgestellt, dass bei Flatrateparties ja genau das immer passiert: Dass an Betrunkene Alkohol verabreicht wird. Damit ist die Veranstaltung von Flatrateparties eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 5.000 € kosten kann. Außerdem liegen dann Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Wirt nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Und das bedeutet: Rücknahme der Konzession. Ganz ohne neues Gesetz.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am 8. Juni 2007 um 21:49:25 und abgelegt unter Verwaltungsrecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.

Eine Antwort zu “Schnaps!”

  1. Karolin meint:

    Als ich 16 war, wurde ich noch nach dem Ausweis gefragt, wenn ich mal Alkohol kaufen wollte und spätestens 22 Uhr aus der Disko gescheucht! Heute haben die Verkäufer(innen) Angst vor den Kiddies oder es interessiert keinen mehr, was die machen. Jugendliche kommen doch oft problemlos an harten Alk ran und konsumieren den natürlich!Schade, dass jugendschutz heute klein geschrieben wird!

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