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“Wir sind friedlich - was seid ihr?”
Das Verbot des für heute geplanten Sternmarsches hat das Bundesverfassungsgericht ganz wesentlich mit den gewalttätigen Ausschreitungen am 2. Juni begründet.
Da man den konventionellen Medien nicht mehr trauen kann, der Polizei auch nicht, seien hier mal zwei Stücke Bürgerjournalismus empfohlen:
Mir gefallen am besten die Stellen, wo die Leute skandieren “Wir sind friedlich - was seid ihr?”
Update: Wer oben dem Link gefolgt ist, dass man der Polizei nicht mehr trauen kann, kennt die Geschichte vom Agent provocateur schon. Mittlerweile wurde zugegeben, dass der Mann, der laut vielen Zeugenaussagen zum Steinewerfen anstiften wollte, ein verkleideter Polizist war. Und mit sowas wird ein Demonstrationsverbot begründet? Liebes Bundesverfassungsgericht, hoffentlich wird die Glaubwürdigkeit bestimmter Parteien künftig Deine Entscheidungen stärker beeinflussen. Danke.
Update 2: Sehr ausführlich hat Michael Plöse die BVerfG-Entscheidung für Telepolis auseinander genommen. Lesenswert!
Verboten wurde der Sternmarsch mit diesem Grund:
“Da dem Gericht keine Anhaltspunkte vorliegen, nach der diese aktualisierte Einschätzung der Gefahrenlage offensichtlich fehlsam ist, muss sie der Folgenabwägung zugrunde gelegt werden.”
Plöse zitiert den Prozessvertreter der Kläger so:
“Als Anwälte können wir gar nicht so schnell dementieren und Gegenbeweise erheben, wie entschieden werden muss. Indem das Bundesverfassungsgericht der nach den Ausschreitungen abgeänderten Gefahrenprognose der Polizei gefolgt ist, hat es sich schlicht jeder Stimme enthalten.”
Nochmal langsam für alle: Verboten wurde der Sternmarsch (trotz großer verfassungsrechtlicher Bedenken) wegen der von der Polizei behaupteten Ausschreitungen und der vielen verletzten Polizisten.
Erst später kam raus, dass gar nicht so viele verletzt wurden, wie damals behauptet, und erst später entstand der Verdacht, dass ein Teil der Ausschreitungen von polizeilichen Agents provocateurs hervorgerufen worden sein könnte.
BTW Plöse fühlt sich durch die Entscheidung an das Brokdorf-Urteil erinnert:
“Auch hier hatte das BVerfG den Eilantrag abgelehnt, um die vorinstanzlichen Demoverbote im Hauptsacheverfahren nachträglich aufzuheben.”
Dieser Beitrag wurde geschrieben am 7. Juni 2007 um 22:37:25 und abgelegt unter Grundrechte, Staatsrecht, Polizeirecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.
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