Heiß gekocht und kalt gegessen

Mein Senf zu Innenminister Schäubles Aussage, dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr Wurst ist.

Die Unschuldsvermutung ist Teil des Rechtsstaatsprinzips und gilt im Strafrecht.

In der Gefahrenabwehr gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Gemeinsamkeiten: Beide sind Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.

Unterschiede:

  • Die Unschuldsvermutung gilt ausschließlich im Strafrecht.
    In der Gefahrenabwehr gibt es keine Unschuldsvermutung.
  • Gefahrenabwehr findet dann statt, wenn eine Gefahr besteht. Beispiel: Ein Baum ragt gefährlich auf die Straße und könnte umstürzen und jemanden verletzen.
    Strafrecht findet hinterher statt, wenn z.B. ein Mörder verurteilt wird.
  • Die Unschuldsvermutung ist unverrückbar und gilt für alle. Deshalb schreiben Zeitungen noch während des Prozesses vom “mutmaßlichen” Täter.
    Das Verhältnismäßigkeitsprinzip dagegen ist relativ. Es werden zwei Dinge ins Verhältnis gesetzt und abgewogen. Der Baum kann jemanden verletzen, das ist schlimm. Aber der Baum gehört jemandem, und der will nicht, dass sein Eigentum beschädigt wird. Was ist schlimmer: Die Gefahr, dass durch den Baum jemand verletzt wird, oder die Beschädigung des Eigentums?
    Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme (z.B. Baum absägen) ist kompliziert und ausgefeilt. Dazu gehört auch die Prüfung, ob es ein milderes Mittel gibt. Z.B. den Eigentümer anrufen, damit er selbst entscheiden kann, was mit seinem Baum geschehen soll.

Wenn also Innenminister Schäuble sagt, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht für die Gefahrenabwehr gelten könne, verstößt er damit nicht gegen das Recht.

Deshalb kann es jederzeit passieren, dass Unschuldige in in den Verdacht geraten, gefährlich zu sein und dass dann auch gegen diese Unschuldigen vorgegangen wird.
Dann kann ihr Baum abgesägt werden, oder ihr Geschäft geschädigt werden, sie können ausländischen Folterknechten überlassen werden, manchmal werden sie auch erschossen.

Orwell’s Shoppe [via] zeigt humorvoll auf, wo die Gefahren für Unschuldige liegen und war der eigentliche Anlass für dieses Posting.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am 21. April 2007 um 11:49:34 und abgelegt unter Strafrecht, Datenschutz, Staatsrecht, Polizeirecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.

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