Quo vadis Stafvollzug?

Wo geht er hin, der Strafvollzug? Geht er überhaupt irgendwo hin? Jedenfalls sollte er wohl irgendwo hingehen, denn so kann es nicht weiter gehen:

  • Im Sommer 2005 wurden in der JVA Weiterstadt zwei Untersuchungshäftlinge tot aufgefunden. Vermutlich hat der einen den anderen stranguliert und sich dann selbst getötet. (Quelle)
  • Im Mai letzten Jahres wurde in der JVA Darmstadt ein Mann während des Hofganges erstochen. (Quelle)
  • Letzten Herbst wurde in Siegburg ein jugendlicher Häftling vergewaltigt und über mindestens zwölf Stunden hinweg zu Tode gefoltert. (Quelle)
  • Am 8. Februar 2007 verurteilte das Landgericht Osnabrück den Staat, einem Untersuchungshäftling Entschädigung zu zahlen, weil die Haftbedingungen seine Menschenwürde verletzt haben.

Heute wird gegen einen Jugendlichen verhandelt, der nach der Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofes Amok gelaufen sein soll. Er saß neun Monate in Untersuchungshaft, bis jetzt die Verhandlung beginnt. (Quelle) Was er da wohl erlebt hat?

Nur zur Erinnerung: Die Unschuldsvermutung ist Ausfluss* und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips. Warum also muss die Untersuchungshaft so lange dauern? Und kann man nicht besser für die Sicherheit von Gefangenen sorgen, die dem Staat auf Gedeih und (wortwörtlich!) Verderb ausgeliefert sind? Und die zum Teil als unschuldig gelten (müssen), zum Teil Jugendlich sind? Ein Staat, der an dieser Stelle nur ans Sparen denkt, macht sich als Rechtsstaat unglaubwürdig.

* Das heißt wirklich so!

Update: Nun hat sich auch das Lawblog dieses Themas angenommen.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am 27. Februar 2007 um 08:33:00 und abgelegt unter Grundrechte, Strafprozessrecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.

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