Neues Stasi-Akten-Gesetz

30. November 2006, 22:22:34

Der Bundestag hat heute ein neues Stasi-Akten-Gesetz verabschiedet. Wichtigste Neuerung: Über 16 Jahre nach der deutschen Einheit werden bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst nur noch bei höheren Postionen “Regelanfragen” bei der Gauck-Birthler-Behörde gemacht.
Regelanfrage heißt, dass auch ohne jeden Verdacht nachgefragt wird, ob der/diejenige mit der Stasi zu tun hatte.
Zum politischen Hintergrund: Netzeitung.

Eingeschneit

29. November 2006, 18:37:30

Foto von verschneiten Bämen
Lizenz: GNU mit Link

In seiner heutigen Pressemitteilung berichtet das Bundesverfassungsgericht von einer Stuttgarterin, gegen die ein Strafverfahren lief. Immer wieder wurden Termine verschoben. Es sah gut aus für die Frau, sie konnte mit einem Freispruch rechnen. Am 21. Dezember 2005 sollte mittags um eins noch ein Termin stattfinden. Der Anwalt der Frau bat um Terminsverschiebung, weil die Frau da im Bayerischen Wald in Kur sei. Die Richter blieben stur, die Frau auch. Sie fuhr in Kur und wollte am 21. morgens nach Stuttgart fahren.

Wie das im Dezember manchmal passiert: Es war Winter. Es schneite. Sie konnte nicht fahren.

Die Richter akzeptierten dies nicht als Entschuldigung, erließen Haftbefehl und wollten diesen noch vor Weihnachten vollstrecken lassen. An die damals 14-jährige Tochter der Frau dachten sie dabei nicht.

Am 13. Januar wurde die Frau schließlich verhaftet und am 23. Januar hatte sie ihre Gerichtsverhandlung, wurde freigesprochen und durfte wieder nach Hause.

Juristisch ist diese Entscheidung nicht so interessant. Menschlich dafür um so mehr.

Ackern, Mann!

29. November 2006, 18:06:38

Das Strafverfahren gegen Josef Ackermann, Klaus Esser u.a. wurde vorläufig eingestellt gegen Geldauflage. § 153a StPO ermöglicht auch die sogenannte gemeinnützige Arbeit. Zum Beispiel im Krankenhaus oder Altenpflegeheim. Ein solch unmittelbarer Kontakt zu den weniger luxuriösen Seiten des Lebens … wäre wohl zu hart gewesen?

Weitere, außerordentlich lesenswerte Aspekte finden sich bei Udo Vetter in Beitrag und Kommentaren.

Den Traum vom lockigen Haar

27. November 2006, 15:44:47

Foto von lockigem Haar
Lizenz: Namensnennung erforderlich, Bearbeitung verboten
träumte eine Frau und kaufte sich Lockenwickler. Und es gab Probleme. Die Frau erlitt Verbrennungen. Die Schmerzen, die sie hatte, müssen schlimm gewesen sein. Deshalb klagte sie auf Schmerzensgeld. Das Landgericht Coburg aber wies die Klage ab. Haustiere in der Mikrowelle, Zungen, die an zu heiße Kaffee verbrannt werden - solche Fälle wirken auf deutsche Juristen noch immer lachhaft. Das merkt man der Pressemittelung des LG Coburg auch an. [via]

Die Münchener Rück berichtet jedoch, dass im europäischen Haftungsrecht eine Tendenz zur Ausweitung bestehe. Im Gegensatz zu den USA, wo mittlerweile eine Tendenz zur Haftungsbeschränkung bestehe.

Polizei im Netz

25. November 2006, 13:58:31

unfehlbar.net macht sich Gedanken über die Rechtsgrundlage dafür, dass die Polizei die virtuellen Spuren des Amokläufers von Emsdetten zu tilgen versucht. Und findet keine.

Deshalb verlinke ich hier den Abschiedsbrief des Amokläufers, den mein-parteibuch.de veröffentlicht hat, um Zensur zu mindern. Außerdem finde ich es wichtig, zu betrachten, was den jungen Mann bewegt hat. Mir scheint, er hatte niemanden, dem er all die Gedanken aus seinm Brief hätte sagen können. Das muss sich ändern, dann können Jugendliche auch Killerspiele spielen ohne Ende.

Strafe für StudiVZ?

24. November 2006, 23:04:35

Völlig an den anderen Medien vorbei gegangen ist bisher der StudiVZ-Skandal. In der Blogosphäre dagegen ist er das Thema. So widerlich, dass man keine Lust mehr hat, sich weiter damit zu beschäftigen. So widerlich, dass man seine Gefühle irgendwie (mit)teilen will. Und weil dies ein juristisches Blog ist, mal gucken, was so geht:

§ 202a Strafgesetzbuch bestraft nur das Ausspähen besonders gesicherter Daten. Und das ist ja hier gerade das Problem: Dass die Frauen zwar glaubten, dass ihre Daten besonders gesichert seien. Dass dem aber nicht so war. Ich sehe nicht, wie sich aus dieser Vorschrift eine Strafbarkeit begründen könnte. Ist eigentlich die Gesetzesbegründung irgendwo online? Dann könnte man mal gucken, ob es dafür einen guten Grund gibt, oder ob das ein Bug ist.

Es gibt aber doch was.

Achtung: Für eine richtige Subsumtion fehlt es uns allen an Fakten. Ich will lediglich die Vorschriften zugänglich machen, die man kennen sollte, wenn man sich Gedanken über die juristische Seite der Affäre machen will.

Update: Bert schlägt noch §§ 33, 22 KunstUrhG vor. Danach kann man bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe oder Geldstrafe bekommen, wenn man ein Bild ohne Erlaubnis des Abgebildeten öffentlich zur Schau stellt, oder verbreitet. Da muss aber eine der Abgebildeten Strafantrag stellen. Der Staatsanwalt würde also für diese Vorschrift nicht von alleine tätig werden.

StudiVZ

24. November 2006, 00:22:23

Der Blogger Don Alphonso hat die Bombe platzen lassen. Das StudiVZ ist wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar.

Blöd für alle die, die ihre Daten nicht vorher durch Fake ersetzt hatten. (Löschen reicht nicht, wie man in den letzten Tagen ebenfalls auf Don Alphonsos Blogbar gelesen hat.)

Update: StudiVZ.net ist wieder online. Wer noch Daten dort hat: Die Bilder durch Harmloses bzw. schwarze Flächen ersetzen. Die Texte ändern. Insbesondere Adresse und Telefonnummern. Aber möglichst auch Name und Uni. Es gibt sie nämlich noch, die guten alten Telefonbücher.
Und ob einfaches Löschen ausreicht, ist in der Blogosphäre umstritten. Vorsicht ist die Mutter der Daten.

“Strengere Gesetze!”

23. November 2006, 22:44:05

Das rufen viele, wenn so unfassbare Dinge geschehen sind, wie in Emsdetten. Auffallend viele von den Rufern haben sich aber mit den bestehenden Gesetzen gar nicht befasst. Das soll hier einmal nachgeholt werden:

Leute aus meiner Generation wissen, dass es die von den Ärzten besungene Bundesprüfstelle wirklich gibt. Heutzutage heißt sie “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien”. Denn sie beschäftigt sich nicht mehr nur mit Schriften, sondern auch mit Musik - und mit Computerspielen.

Das muss sie auch. Denn sie führt eine Liste jugendgefährdender Medien. Auf der Liste stehen zwei Arten von Medien:

  1. Trägermedien
    Alle Arten von Datenträgern, auf denen Filme oder Spiele sind. Die werden alle gleich behandelt, ob das nun ein Pornofilm ist oder ein Ego-Shooter.
  2. Telemedien
    Das sind die Internetseiten, die jugendgefährdende Inhalte, auch Spiele, bereit stellen.

    • Wenn der Anbieter in Deutschland sitzt, sind die Bundesländer dafür zuständig, und die haben in ihrem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Spiele verboten, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können. (§5 JmsStV) Die Anbieter können ein Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro aufgebrummt bekommen, wenn sie nicht darauf achten, dass Kinder oder Jugendliche diese Angebot “üblicherweise nicht wahrnehmen”. Ist diese Formulierung zu lasch? Wie könnte man es besser formulieren?
    • Gegen Anbieter aus dem Ausland steht das deutsche Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zur Verfügung. Für diese ist wieder die Bundesprüfstelle zuständig. Sie nimmt die Seiten in eine Liste auf, die bleibt aber nicht-öffentlich. Wir wollen sie ja nicht nachsurfen. Gemäß § 24 Abs. 5 JuSchG wird die Liste jedoch “den im Bereich der Telemedien anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme” mitgeteilt. “Die Mitteilung darf nur zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme verwandt werden.”
      Im entsprechenden Wikipedia-Artikel liest sich das so, dass zum Beispiel Suchmaschinen diese Listen benutzen. Richtig cool wäre es aber, wenn die Bundesprüfstelle für Internetcafés, Schülerläden und ähnliche ein Tool anbieten würde, das dafür sorgen könnte, dass bestimmte Inhalte nicht angesurft werden können. Das müsste aber ziemlich gut verschlüsselt sein…

    Fazit: Es sind Gesetze da. Es gibt eine Behörde, die sich drum kümmert. Bei Cds und anderen “Trägermedien” funktioniert das auch recht gut. Beim Internet nicht. Hört sich meiner Meinung nach mehr nach ‘nem technischen Problem an, als nach ‘nem juristischen.

Gerechnete Urteile

22. November 2006, 22:18:06

Für mehr Gerechtigkeit soll in China ein “Strafmessprogramm für die 100 häufigsten Straftaten” sorgen. Wie der Tagesspiegel berichtet, wurde das Programm von dem Rechtsprofessor und ehemaligen Staatsanwalt Qin Ye entwickelt, der selbst die Erfahrung gemacht hat, wie seine Vorgesetzten in Gerichtsverfahren eingriffen. Das Programm gibt für den jeweiligen Fall ein Strafmaß vor, von dem die Richter höchstens um ein halbes Jahr nach oben oder unten abweichen dürfen. Auch für Delikte wie “Schädigung der sozialistischen Marktwirtschaft” oder “Pflichtverletzung im Amt” gibt der Rechner Urteile vor. Deshalb sagt Prof. Qin Ye: “Mit unserem Programm kämpfen wir gegen die Korruption.”

Nicht enthalten sind allerdings Delikte wie Staaatsverrat oder Separatismus. Außerdem muss auch der Rechner - wie jeder gerechte Richter - “weiche” Faktoren in seine Rechnung mit einbeziehen: War der Täter Anführer oder Mitläufer? Oder war er “geistig mittelschwer verstört”? Was der Richter dem Computer hier vorgibt, kann er selbst hinbiegen. Der Rechner aber berücksichtigt auch diese Eingaben.

Abmahnungen vorbei?

18. November 2006, 00:45:28

Eine Pressemitteilung über einen Gesetzesentwurf der Justizministerin hat hier und da Hoffnungen geweckt, dass es bald zumindest weniger Abmahnungen geben könnte.

Ich ärgere mich im Moment vor allem über die schlechte Recherchelage: Warum habe ich eigentlich den BMJ-Newsletter abonniert, wenn ich sowas dann aus einem Blogkommentar erfahren muss? Wieso ist der Gesetzesentwurf nicht aufzufinden? Aus einer Pressemitteilung zu lesen kommt mir als Juristin ähnlich vor wie Kaffeesatzlesen.

Aber ich probier’s mal: Der Dateiname der Pressemitteilung ist "2006-11-17-geistiges-eigentum-wird-gestaerkt.html". Klingt nicht nach einer Initiative zum Schutze von Bloggern vor Abmahnungen.
Und die angekündigte Erleichterung soll nicht im geschäftlichen Verkehr gelten. Dazu ein Zitat von netlaw.de:

Geschäftsmäßig handelt schon derjenige, der ein Angebot nachhaltig, also auf Dauer angelegt, unterhält. Das gilt völlig unabhängig davon, ob er Gewinne erzielen will oder sogar tatsächlich mit seiner Website Geld verdient.

Wenn also "im geschäftlichen Verkehr" dasselbe ist wie "geschaftsmäßig", werden Blogger und Webseiten-Betreiber von diesem Entwurf nicht profitieren.

Meine Meinung: Jetzt, wo das Gesetz verhandelt wird, ist der richtige Zeitpunkt, Öffentlichkeit herzustellen. Deutlich zu machen, dass auch Kleinst-Gewerbetreibende und prekäre Freiberufler Schutz vor überzogenen Abmahnhonoraren brauchen. Gut wäre es, wenn unter den Betroffenen ein möglichst breiter Konsens hergestellt werden könnte. Dafür kann man zum Beispiel im Abmahngesetz-Wiki Ideen für einen besseren Gesetzesentwurf beisteuern.