Eine Pressemitteilung über einen Gesetzesentwurf der Justizministerin hat hier und da Hoffnungen geweckt, dass es bald zumindest weniger Abmahnungen geben könnte.
Ich ärgere mich im Moment vor allem über die schlechte Recherchelage: Warum habe ich eigentlich den BMJ-Newsletter abonniert, wenn ich sowas dann aus einem Blogkommentar erfahren muss? Wieso ist der Gesetzesentwurf nicht aufzufinden? Aus einer Pressemitteilung zu lesen kommt mir als Juristin ähnlich vor wie Kaffeesatzlesen.
Aber ich probier’s mal: Der Dateiname der Pressemitteilung ist "2006-11-17-geistiges-eigentum-wird-gestaerkt.html". Klingt nicht nach einer Initiative zum Schutze von Bloggern vor Abmahnungen.
Und die angekündigte Erleichterung soll nicht im geschäftlichen Verkehr gelten. Dazu ein Zitat von netlaw.de:
Geschäftsmäßig handelt schon derjenige, der ein Angebot nachhaltig, also auf Dauer angelegt, unterhält. Das gilt völlig unabhängig davon, ob er Gewinne erzielen will oder sogar tatsächlich mit seiner Website Geld verdient.
Wenn also "im geschäftlichen Verkehr" dasselbe ist wie "geschaftsmäßig", werden Blogger und Webseiten-Betreiber von diesem Entwurf nicht profitieren.
Meine Meinung: Jetzt, wo das Gesetz verhandelt wird, ist der richtige Zeitpunkt, Öffentlichkeit herzustellen. Deutlich zu machen, dass auch Kleinst-Gewerbetreibende und prekäre Freiberufler Schutz vor überzogenen Abmahnhonoraren brauchen. Gut wäre es, wenn unter den Betroffenen ein möglichst breiter Konsens hergestellt werden könnte. Dafür kann man zum Beispiel im Abmahngesetz-Wiki Ideen für einen besseren Gesetzesentwurf beisteuern.