Datenschutz jetzt auch für Hartz-IV-Empfänger

Die Datenschutzbeauftragten von Berlin und Brandenburg haben gemeinsam die Broschüre “Ratgeber zu Hartz IV” herausgebracht. Hier wird erläutert, was man sich als Hartz-IV-Empfänger gefallen lassen muss - und was nicht! Man kann die Broschüre als pdf-Datei herunterladen.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am 11. Dezember 2006 um 20:56:26 und abgelegt unter Sozialrecht, Datenschutz. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.

Eine Antwort zu “Datenschutz jetzt auch für Hartz-IV-Empfänger”

  1. Hartz 4 Empfänger meint:

    Das wurde ja auch Zeit. Es ist eine Schande, was sich Hartz 4 Empfänger alles gefallen lasse müssen. Sie werden von vielen Ämtern wie Menschen 2. Klasse behandelt. Und in Sachen Dantenschutz ist eine Menge im Argen. Wenn ich nur an die Großraumbüros denke. Jeder bekommt alles mit…

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