Neues Stasi-Akten-Gesetz
Der Bundestag hat heute ein neues Stasi-Akten-Gesetz verabschiedet. Wichtigste Neuerung: Über 16 Jahre nach der deutschen Einheit werden bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst nur noch bei höheren Postionen “Regelanfragen” bei der Gauck-Birthler-Behörde gemacht.
Regelanfrage heißt, dass auch ohne jeden Verdacht nachgefragt wird, ob der/diejenige mit der Stasi zu tun hatte.
Zum politischen Hintergrund: Netzeitung.
Dieser Beitrag wurde geschrieben am 30. November 2006 um 22:22:34 und abgelegt unter Verwaltungsrecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.
Eine Nachricht hinterlassen
Links auf gewerbliche Seiten werden entfernt und als Spamversuch gekennzeichnet.
Im Wiederholungsfall werden Bearbeitungsgebühren i.H.v. 100,00 € zzgl. MwSt erhoben.