Neues Stasi-Akten-Gesetz

Der Bundestag hat heute ein neues Stasi-Akten-Gesetz verabschiedet. Wichtigste Neuerung: Über 16 Jahre nach der deutschen Einheit werden bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst nur noch bei höheren Postionen “Regelanfragen” bei der Gauck-Birthler-Behörde gemacht.
Regelanfrage heißt, dass auch ohne jeden Verdacht nachgefragt wird, ob der/diejenige mit der Stasi zu tun hatte.
Zum politischen Hintergrund: Netzeitung.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am 30. November 2006 um 22:22:34 und abgelegt unter Verwaltungsrecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.

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