Eingeschneit
In seiner heutigen Pressemitteilung berichtet das Bundesverfassungsgericht von einer Stuttgarterin, gegen die ein Strafverfahren lief. Immer wieder wurden Termine verschoben. Es sah gut aus für die Frau, sie konnte mit einem Freispruch rechnen. Am 21. Dezember 2005 sollte mittags um eins noch ein Termin stattfinden. Der Anwalt der Frau bat um Terminsverschiebung, weil die Frau da im Bayerischen Wald in Kur sei. Die Richter blieben stur, die Frau auch. Sie fuhr in Kur und wollte am 21. morgens nach Stuttgart fahren.
Wie das im Dezember manchmal passiert: Es war Winter. Es schneite. Sie konnte nicht fahren.
Die Richter akzeptierten dies nicht als Entschuldigung, erließen Haftbefehl und wollten diesen noch vor Weihnachten vollstrecken lassen. An die damals 14-jährige Tochter der Frau dachten sie dabei nicht.
Am 13. Januar wurde die Frau schließlich verhaftet und am 23. Januar hatte sie ihre Gerichtsverhandlung, wurde freigesprochen und durfte wieder nach Hause.
Juristisch ist diese Entscheidung nicht so interessant. Menschlich dafür um so mehr.
Dieser Beitrag wurde geschrieben am 29. November 2006 um 18:37:30 und abgelegt unter Strafprozessrecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.

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