Den Traum vom lockigen Haar

träumte eine Frau und kaufte sich Lockenwickler. Und es gab Probleme. Die Frau erlitt Verbrennungen. Die Schmerzen, die sie hatte, müssen schlimm gewesen sein. Deshalb klagte sie auf Schmerzensgeld. Das Landgericht Coburg aber wies die Klage ab. Haustiere in der Mikrowelle, Zungen, die an zu heiße Kaffee verbrannt werden - solche Fälle wirken auf deutsche Juristen noch immer lachhaft. Das merkt man der Pressemittelung des LG Coburg auch an. [via]
Die Münchener Rück berichtet jedoch, dass im europäischen Haftungsrecht eine Tendenz zur Ausweitung bestehe. Im Gegensatz zu den USA, wo mittlerweile eine Tendenz zur Haftungsbeschränkung bestehe.
Dieser Beitrag wurde geschrieben am 27. November 2006 um 15:44:47 und abgelegt unter Zivilrecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.
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