Polizei im Netz

unfehlbar.net macht sich Gedanken über die Rechtsgrundlage dafür, dass die Polizei die virtuellen Spuren des Amokläufers von Emsdetten zu tilgen versucht. Und findet keine.

Deshalb verlinke ich hier den Abschiedsbrief des Amokläufers, den mein-parteibuch.de veröffentlicht hat, um Zensur zu mindern. Außerdem finde ich es wichtig, zu betrachten, was den jungen Mann bewegt hat. Mir scheint, er hatte niemanden, dem er all die Gedanken aus seinm Brief hätte sagen können. Das muss sich ändern, dann können Jugendliche auch Killerspiele spielen ohne Ende.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am 25. November 2006 um 13:58:31 und abgelegt unter Polizeirecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.

Eine Antwort zu “Polizei im Netz”

  1. dlolk meint:

    Diese Seite http://www.mein-parteibuch.de/2006/11/21/abschiedsbrief-des-amoklaeufers-von-emsdetten/ bekräftigt es noch einmal, dass Killerpsiele nicht die Ursache für Gewalttaten sein können.
    Muss wirklich sagen, dass sich mein Bild über
    diesen Amokläufer um einiges verändert hat. Es lohnt sich wirklich den Abschiedsbrief komplett durchzulesen (er ist nicht so lang wie es die Seitenleiste anzeigt, der größte Teil sind die Postings dazu). Das räumt auf jeden Fall einiges an Vorurteilen auf!

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