“Strengere Gesetze!”
Das rufen viele, wenn so unfassbare Dinge geschehen sind, wie in Emsdetten. Auffallend viele von den Rufern haben sich aber mit den bestehenden Gesetzen gar nicht befasst. Das soll hier einmal nachgeholt werden:
Leute aus meiner Generation wissen, dass es die von den Ärzten besungene Bundesprüfstelle wirklich gibt. Heutzutage heißt sie “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien”. Denn sie beschäftigt sich nicht mehr nur mit Schriften, sondern auch mit Musik - und mit Computerspielen.
Das muss sie auch. Denn sie führt eine Liste jugendgefährdender Medien. Auf der Liste stehen zwei Arten von Medien:
- Trägermedien
Alle Arten von Datenträgern, auf denen Filme oder Spiele sind. Die werden alle gleich behandelt, ob das nun ein Pornofilm ist oder ein Ego-Shooter. - Telemedien
Das sind die Internetseiten, die jugendgefährdende Inhalte, auch Spiele, bereit stellen.- Wenn der Anbieter in Deutschland sitzt, sind die Bundesländer dafür zuständig, und die haben in ihrem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Spiele verboten, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können. (§5 JmsStV) Die Anbieter können ein Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro aufgebrummt bekommen, wenn sie nicht darauf achten, dass Kinder oder Jugendliche diese Angebot “üblicherweise nicht wahrnehmen”. Ist diese Formulierung zu lasch? Wie könnte man es besser formulieren?
- Gegen Anbieter aus dem Ausland steht das deutsche Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zur Verfügung. Für diese ist wieder die Bundesprüfstelle zuständig. Sie nimmt die Seiten in eine Liste auf, die bleibt aber nicht-öffentlich. Wir wollen sie ja nicht nachsurfen. Gemäß § 24 Abs. 5 JuSchG wird die Liste jedoch “den im Bereich der Telemedien anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme” mitgeteilt. “Die Mitteilung darf nur zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme verwandt werden.”
Im entsprechenden Wikipedia-Artikel liest sich das so, dass zum Beispiel Suchmaschinen diese Listen benutzen. Richtig cool wäre es aber, wenn die Bundesprüfstelle für Internetcafés, Schülerläden und ähnliche ein Tool anbieten würde, das dafür sorgen könnte, dass bestimmte Inhalte nicht angesurft werden können. Das müsste aber ziemlich gut verschlüsselt sein…
Fazit: Es sind Gesetze da. Es gibt eine Behörde, die sich drum kümmert. Bei Cds und anderen “Trägermedien” funktioniert das auch recht gut. Beim Internet nicht. Hört sich meiner Meinung nach mehr nach ‘nem technischen Problem an, als nach ‘nem juristischen.
Dieser Beitrag wurde geschrieben am 23. November 2006 um 22:44:05 und abgelegt unter Strafrecht, Verwaltungsrecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.
2 Antworten zu ““Strengere Gesetze!””
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Ich finde allerdings auch, das es bereits genügend Gesetze gibt. Meiner Meinung nach, müsste eher daran gearbeitet werden die Gesetze ABZUBAUEN. Kann nicht angehen das google mir als volljährigen Menschen Seiten vorenthält, nur weil irgendeine Beamtenstelle da irgendwas beschlossen hat - Frechheit!
Geschrieben am 24. November 2006 um 12:13:12 | PermalinkGoogle selbst schreibt dazu:
Hört sich für mich so an, als ob sie nur wirklich Strafbares rausfiltern. Ich selbst hab’ noch nie so ‘nen Hinweis gesehen, aber ich suche ja auch meist nach Gesetzen und Paragraphen.
(Quelle: google.de/support)
Geschrieben am 24. November 2006 um 13:19:22 | Permalink