T-Mobile in der Zwickmühle

Eigentlich ist Handyabhören doof. Verstößt gegen Datenschutz, Privatsphäre und so weiter. Trotzdem gibt es manchmal Richter, die sowas anordnen. Zum Beispiel bei einer Frau, die angekündigt hatte, sich umzubringen. T-Mobile hat da nicht mitgemacht. Und wurde jetzt angezeigt wegen unterlassener Hilfeleistung. Rechtsanwalt Siebers meint dazu, man solle

zukünftig aber auch gar nichts mehr am Telefon sagen, was andere nichts angeht.

Recht hat er.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am 13. November 2006 um 19:39:42 und abgelegt unter Strafrecht, Datenschutz. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.

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