Rumsfeld wird angezeigt
SPON meldet, dass morgen Strafanzeige eingereicht werden soll gegen Donald Rumsfeld und andere. Ihm werde "die Anordnung und Unterstützung von Kriegsverbrechen sowie das Versagen bei deren Verhinderung" vorgeworfen. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz ergibt sich aus dem Völkerstrafgesetzbuch.
Via Strafprozesse und andere Ungereimtheiten.
Update: Hintergrundbericht beim Tagesspiegel.
Update: Liebe Welt, in dieser Sache gibt es keine Kläger: Erstens, weil niemand Klage erhoben hat, und zweitens, weil es im Strafverfahren überhaupt keine Kläger geben kann, höchstens Nebenkläger.
Und, liebe Rheinische Post, in Deutschland gibt es keine Kronzeugen. Erst lesen, dann weiterschreiben!
Dieser Beitrag wurde geschrieben am 13. November 2006 um 16:57:38 und abgelegt unter Strafrecht, Ausland. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.
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