Geldverschenkung

Nicht nur potentielle Hartz-IV-Empfänger versäumen es, Ansprüche geltend zu machen. (vgl. vorigen Post. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung)
Laut SPiegel-ONline verschenken auch über 16 Millionen Förderberechtigte die Steuerersparnisse, die bei Riester- bzw. Rürup-Rente möglich sind. Diese ergeben sich aus §§ 10a, 79 ff EStG.

Beratung gibt es bei allen, die daran verdienen können: Banken, Sparkassen und die Post.

Update: Riester-Rentner müssen Antrag stellen!

Dieser Beitrag wurde geschrieben am 4. November 2006 um 16:39:42 und abgelegt unter Steuerrecht. Die Kommentare mit diesem RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können ein Kommentar schreiben oder ein Trackback hinterlegen.

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